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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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GGefährdungsbeurteilungDie Gefährdungsbeurteilung gemäß Tarifvertragzur > Ges<strong>und</strong>heitsförderung erfolgt nach <strong>den</strong>Regeln des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5) je nach Artder Tätigkeiten. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungenist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes odereiner Tätigkeit ausreichend. Bei wesentlicher Änderungder Arbeitsumstände (z.B. Aufnahme vonunter dreijährigen Kindern oder Verlängerung derÖffnungszeiten), bei Entstehen neuer Gefährdungsmomente<strong>und</strong> bei Vorliegen neuer arbeitswissenschaftlicherErkenntnisse (z.B. zu Belastungen<strong>und</strong> Berufskrankheiten in pädagogischenBerufen) ist die Gefährdungsbeurteilung zuwiederholen.40Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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