Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW
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OOrtszuschlagEinen „Verheiratetenzuschlag“ (Ortszuschlag Stufe1 Ledige oder Stufe 2 Verheiratete) gibt es imTVöD nicht mehr. Für aus dem BAT im Jahr 2005übergeleitete Beschäftigte (> GeltungsbereichTVÜ) ist der Ortszuschlag bis einschließlich Stufe2 in das > Vergleichsentgelt einbezogen wor<strong>den</strong>(zum kinderbezogenen Teil des Ortszuschlags siehe> Kinderzuschlag).62Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>