Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW
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Für Beschäftigte in der Entgeltgruppe 8 verlängernsich die Stufenlaufzeiten an zwei Stellen. In Stufe4 bleibt man acht Jahre <strong>und</strong> in Stufe 5 zehn Jahre.EIn der Entgeltgruppe S 4 bei Tätigkeiten der Fallgruppe3 <strong>und</strong> in der Entgeltgruppe S 8 bei Tätigkeitender Fallgruppe 5 (bei bei<strong>den</strong> geht es umBeschäftigte ohne fachliche Ausbildung) ist dieStufe 4 bereits die Endstufe.Die Zeiträume zwischen <strong>den</strong> Stufenaufstiegenkönnen bei erheblich über bzw. unter dem Durchschnittliegen<strong>den</strong> Leistungen verkürzt oder ver -längert wer<strong>den</strong>.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>25