Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW
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An Hochschulen <strong>und</strong> staatlichen bzw. staatlichgeförderten Forschungseinrichtungen gelten dieVorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.Problematisch <strong>für</strong> Inhaber von Fristverträgen ist,dass sie bei > Neueinstellung nach > Unter -brechung oder > Arbeitgeberwechsel <strong>den</strong> Besitzstandsschutzdes > TVÜ verlieren <strong>und</strong> Zeiteneiner einschlägigen Berufserfahrung bei Neueinstellungunzureichend <strong>für</strong> die Stufenzuordnungberücksichtigt wer<strong>den</strong>.FKleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>37