Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW
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KKündigungEine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist mitfolgen<strong>den</strong> Fristen möglich: Bis zum Ende dessechsten Monats nach Abschluss des Arbeitsvertrageszwei Wochen zum Monatsschluss, im erstenJahr ein Monat zum Monatsende, danach sechsWochen, ab dem fünften Jahr drei Monate, abdem achten Jahr vier Monate, ab dem zehntenJahr fünf Monate <strong>und</strong> ab dem zwölften Jahr sechsMonate zum Quartalsende.Bei Befristungen von weniger als zwölf Monatensind or<strong>den</strong>tliche Kündigungen nur in der Probezeitzulässig. Im gegenseitigen Einvernehmen kanndas Arbeitsverhältnis jederzeit beendet wer<strong>den</strong>(Auflösungsvertrag).Beschäftigten im Tarifgebiet West, die das 40.Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> mehr als 15 Jahreim Dienst sind, kann nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong>gekündigt wer<strong>den</strong>.56Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>