13.07.2015 Aufrufe

Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Geltungsbereich TVöDGIm juristischen Sinne gelten Tarifverträge nur <strong>für</strong> diejenigenBeschäftigten, die Mitglied einer vertragsschließen<strong>den</strong>Gewerkschaft sind (Mitgliedsantragam Ende des Heftes) <strong>und</strong> <strong>für</strong> Arbeitgeber, die Mitgliedin dem vertragsschließen<strong>den</strong> > Arbeitgeberverbandsind. Tatsächlich wen<strong>den</strong> die Arbeitgeberdie Tarifverträge auch <strong>für</strong> diejenigen Beschäftigtenan, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind.Die tariflichen Regelungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> > <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong><strong>Erziehungsdienst</strong> umfassen nur die Beschäftigten,die Tätigkeiten ausüben, die in <strong>den</strong> > Tätigkeitsmerkmalengenannt sind.Für Personen, die nach BAT bezahlt wer<strong>den</strong>, abernicht bei B<strong>und</strong>, Ländern oder Kommunen angestelltsind, siehe > Inbezugnahme BAT bzw.TVöD.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!