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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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Beschäftigungsverhältniso Honorarkrafto angestellto beamtet o teilzeitbeschäftigt mit Prozento in Rente/pensioniert o Altersteilzeito befristet biso arbeitsloso beurlaubt ohne Bezüge o teilzeitbeschäftigt mit Std./Wocheo im Studiumo in Elternzeito Referendariat/Berufspraktikum o SonstigesJedes Mitglied der <strong>GEW</strong> ist verpflichtet, <strong>den</strong> satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten. DerAustritt ist mit einer Frist von drei Monaten schriftlich dem Landesverband zu erklären <strong>und</strong>nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich. Mit meiner Unterschrift auf diesem Antragermächtige ich die <strong>GEW</strong> zugleich widerruflich, <strong>den</strong> von mir zu leisten<strong>den</strong> Mitgliedsbeitragvierteljährlich von meinem Konto abzubuchen.Ort, DatumUnterschriftIhre Daten sind entsprechend <strong>den</strong> Bestimmungen des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes geschützt.Ihr Mitgliedsbeitrag: BeamtInnen zahlen 0,75 Prozent der Besoldungsgruppe <strong>und</strong> -stufe,nach der sie besoldet wer<strong>den</strong>. • Angestellte zahlen 0,7 Prozent der Entgeltgruppe <strong>und</strong> Stufe,nach der vergütet wird. • Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufeder Entgeltgruppe 1 des TVöD. • Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrages. • Studierendezahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro. • Mitglieder im Referendariat oder Praktikumzahlen einen Festbetrag von 4 Euro. • Mitglieder im Ruhestand zahlen 0,66 Prozent ihrerRuhestandsbezüge. • Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.Bitte sen<strong>den</strong> Sie <strong>den</strong> ausgefüllten Antrag an <strong>den</strong> <strong>für</strong> Siezuständigen Landesverband.Vielen Dank! Ihre <strong>GEW</strong>90Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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