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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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JahressonderzahlungJVom Jahr 2007 an gibt es eine Jahressonderzahlung(früher Urlaubs- <strong>und</strong> Weihnachtsgeld), die dynamisiert<strong>und</strong> einkommensabhängig ist. Der Anspruchbesteht, wenn der/die Beschäftigte am 1. Dezemberdes jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis steht.Die Jahressonderzahlung beträgt:l 90 Prozent <strong>für</strong> die > Entgeltgruppen S 2 bis S 8,l 80 Prozent <strong>für</strong> die Entgeltgruppen S 9 bis S 18.Im Tarifgebiet Ost wird hiervon jeweils 75 Prozentgezahlt.Bemessungsgr<strong>und</strong>lage ist das Durchschnittsentgeltvon Juli bis September des jeweiligen Jahres. Die Jahressonderzahlungvermindert sich <strong>für</strong> je<strong>den</strong> Monatdes Jahres, <strong>den</strong> man nicht beschäftigt ist, um einZwölftel. Ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt,Teile können auch schon früher gezahlt wer<strong>den</strong>.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>53

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