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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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LeistungsbezahlungLDer > TVöD sieht die Einführung von Leistungselementenvor. Danach sind Zulagen <strong>und</strong> Prämienmöglich. Sie sollen zusätzlich zum Gehalt gezahltwer<strong>den</strong>. Im Jahr 2007 wurde da<strong>für</strong> vom Arbeitgebererstmals Geld in Höhe von einem Prozentaller Gehälter zur Verfügung gestellt, das auch ausgeschüttetwer<strong>den</strong> muss. Im Bereich der VKA wirddas Volumen des Leistungsentgeltes seit 2010 jedesJahr um 0,25 Prozent erhöht. Für das Jahr 2011beträgt es 1,5 Prozent, <strong>für</strong> das Jahr 2012 1,75 Prozent.Die genauen Bestimmungen zur Leistungsbezahlung(wer bekommt wann wie viel) müssenjeweils vor Ort durch einvernehm liche BetriebsoderDienstvereinbarungen geregelt wer<strong>den</strong>. DerTVöD setzt nur <strong>den</strong> Rahmen. An die Stelle einerLeistungsbewertung können Zielvereinbarungentreten. Für Beschwerdefälle wer<strong>den</strong> betrieblicheKommissionen eingerichtet. Diese Kommissionensind nicht mit <strong>den</strong>en <strong>für</strong> <strong>den</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzi<strong>den</strong>tisch.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>59

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