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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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TTVöDDie Abkürzung TVöD steht <strong>für</strong> „Tarifvertrag <strong>für</strong><strong>den</strong> öffentlichen Dienst“. Durch diesen Tarifvertragsoll auch im öffentlichen Dienst die Unterscheidungzwischen Arbeitern <strong>und</strong> Angestelltenaufgegeben wer<strong>den</strong>. Auch die vielen Einzeltarifverträgeüber Zulagen, Sonderzahlungen etc. wur<strong>den</strong>in <strong>den</strong> TVöD integriert. Die > Entgeltordnung,die eigentlich 2007 Teil des TVöD wer<strong>den</strong> sollte,muss noch verhandelt wer<strong>den</strong>, da die Arbeitgeberdie Aufnahme der Verhandlungen blockiert haben.<strong>Das</strong> fehlende neue Eingruppierungsrecht führtwegen der weggefallenen Aufstiege insbesonderebei neu Eingestellten zu teilweise erheblichen Einkommensverlustengegenüber dem BAT.Einzig <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong> giltseit 2009 eine > Entgeltordnung, mit einergesonderten > Entgelttabelle <strong>und</strong> eigenen >Tätigkeitsmerkmalen <strong>für</strong> die > Eingruppierung.76Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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