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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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Höherwertige Tätigkeit,vorübergehende AusübungHWird eine höherwertige Tätigkeit nur vorüber -gehend ausgeübt, so wird ab dem 1. Oktober 2007eine Zulage rückwirkend vom Beginn des erstenTages der höherwertigen Tätigkeit an gezahlt,wenn diese mindestens einen Monat geleistet wor<strong>den</strong>ist. Durch die Zulage wird das aktuelle Gehaltvorübergehend auf das Gehalt in der höheren >Entgeltgruppe aufgestockt, welches man bei einer> Höhergruppierung erhalten würde.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>51

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