Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW
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TTV-LFür <strong>den</strong> Bereich der Tarifgemeinschaft deutscherLänder (TdL), der mit Ausnahme von Hessen <strong>und</strong>Berlin alle B<strong>und</strong>esländer angehören, gilt seit 1. No -vember 2006 der Tarifvertrag <strong>für</strong> <strong>den</strong> öffentlichenDienst der Länder – TV-L. Beschäftigte der TdL-Mitglieder, deren Arbeitsverhältnis über <strong>den</strong>31. Oktober 2006 hinaus fortbestan<strong>den</strong> hat, sindmit ihren Besitzstän<strong>den</strong> zum 1. November 2006 in<strong>den</strong> TV-L übergeleitet wor<strong>den</strong>. Die Besitzständesind <strong>den</strong>en im Bereich des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der kommunalenArbeitgeber vergleichbar. Der TV-L regeltauf Gr<strong>und</strong> von Besonderheiten im Länderbereicheine ganze Reihe von Gegenstän<strong>den</strong> abweichendvom bzw. zusätzlich zum TVöD, zum Beispiel <strong>für</strong>Beschäftigte an Hochschulen.Für <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong> gibt es imTV-L – im Gegensatz zu TVöD keine eigenenRegelungen. In der Tarifeinigung vom März 201174Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>