Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW
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KKinderzuschlagIm neuen Tarifrecht gibt es keine Kinderzulagenmehr. Alle übergeleiteten Beschäftigten (>Geltungsbereich TVÜ) erhalten <strong>den</strong> kinderbezogenenTeil des Ortszuschlags jedoch als > Besitzstandszulageweiter, solange sie ununterbrochenAnspruch auf Kindergeld <strong>für</strong> diese Kinder <strong>und</strong>Entgelt haben. Unterbrechungen des Kindergeldanspruchswegen Gr<strong>und</strong>wehrdienst oder Zivildienstführen nicht zum Verlust der Kinderzulage.54Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>