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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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IInbezugnahme BATbzw. TVöDVon der Inbezugnahme eines Tarifvertrags sprichtman, wenn der Tarifvertrag wegen fehlender Tarif -bindung nicht unmittelbar gilt, sondern aufgr<strong>und</strong>arbeitsvertraglicher Vereinbarung teilweise oder vollständigangewendet wird. Die Anwendung des> BAT/BAT-O oder TVöD vereinbaren beispielsweiseprivate Träger von Einrichtungen, die nichtunmittelbar dem öffentlichen Dienst zugeordnetwer<strong>den</strong> können. Im Arbeitsvertrag stehen dannFormulierungen wie etwa: „...kommt der jeweilsgeltende BAT/TVöD zur Anwendung“ oder „...giltder BAT/ TVöD in der Fassung vom ... mit Aus -nahme der §§ ...“.Welche arbeitsrechtlichen Folgen sich aus einer Inbezugnahmeim Einzelnen ergeben, kann nicht generalisierenddargestellt wer<strong>den</strong>. Bei Zweifeln <strong>und</strong>Fragen sollte man mit dem Personal- bzw. Betriebsratsprechen <strong>und</strong> ggf. <strong>den</strong> Rat der <strong>GEW</strong> einholen.52Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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