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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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TVÜTDer Tarifvertrag zur Überleitung (TVÜ) regelt dasVerfahren, wie der Umstieg von BAT zu TVöD imOktober 2005 <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Beschäftigten im <strong>Sozial</strong><strong>und</strong><strong>Erziehungsdienst</strong> der neuerliche Umstieg indie neue Entgeltordnung im November 2009erfolgt. Die Überleitung aus dem BAT in <strong>den</strong>TVöD im Jahr 2005 ist weitgehend abgeschlossen<strong>und</strong> wird hier nicht mehr erläutert.Bei Fragen zum Überleitungsrecht wen<strong>den</strong> Sie sichan <strong>den</strong> <strong>GEW</strong>-Landesverband (Adressen am Endedes Heftes).Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>77

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