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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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Besonders schwierigefachliche TätigkeitenBEin > Heraushebungsmerkmal <strong>für</strong> Erzieherinnenist die Ausübung einer „Besonders schwierigenfachlichen Tätigkeit“ gemäß > ProtokollerklärungNr. 6. Es ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgen<strong>den</strong>sechs Tätigkeiten ausgeübt wird:Tätigkeit in Integrationsgruppen (Gruppen, <strong>den</strong>enbesondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderungbehinderter <strong>und</strong> nicht behinderter Kinderzugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestenseinem Drittel von behinderten Menschen im Sinnedes § 2 SGB IX, Tätigkeiten in Gruppen von behindertenMenschen im Sinne des § 2 SGB IX odervon Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen mit wesentlichenErziehungsschwierigkeiten, Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusernder offenen Tür, Tätigkeiten ingeschlossenen Gruppen, fachlichen Koordinierungstätigkeiten<strong>für</strong> mindestens vier Beschäftigte minde-Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>17

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