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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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NeueinstellungNFür ab dem 1. Oktober 2005 Neueingestellte giltder > TVöD, nicht aber die Besitzstände des TVÜ(> Geltungsbereich TVÜ). Um Neueinstellungenhandelt es sich nicht nur bei Berufsanfängern,sondern auch dann, wenn nach > Arbeitgeberwechseloder schädlicher Unterbrechung ein neuer> Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.Neueingestellte im Geltungsbereich des TVöD wer<strong>den</strong>nach <strong>den</strong> Vorschriften der Entgeltordnung <strong>für</strong><strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong> einer > Entgeltgruppezugeordnet <strong>und</strong> i.d.R. in eine > Gr<strong>und</strong> -stufe eingestuft. Bei einer Berufserfahrung vonmindestens drei Jahren erfolgt die Zuordnung zuStufe 3.Der Arbeitgeber kann darüber hinaus „zur Deck -ung des Personalbedarfs“ Stufen aus einer vorherigenberuflichen Tätigkeit berücksichtigen.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>61

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