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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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UÜbertarifliche ZulagenÜbertarifliche Eingruppierungen bleiben von demInkrafttreten der neuen Regelungen im <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong><strong>Erziehungsdienst</strong> unberührt.Unkündbarkeit„Unkündbarkeit“ meint in der Regel <strong>den</strong> besonderentariflichen Kündigungsschutz <strong>für</strong> Beschäftigte,die das 40. Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> mindestens15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigtsind. Für Beschäftigte, die bei Überleitung ausdem BAT bereits „unkündbar“ waren, besteht dieserSchutz weiter. Für Beschäftigte, die unter dieRegelungen <strong>für</strong> das Tarifgebiet West fallen, gilteine abgeschwächte Fassung des besonderen Kündigungsschutzes(siehe > Kündigung).78Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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