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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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ZeitzuschlägeZZum Ausgleich <strong>für</strong> besondere Arbeitszeiten wer<strong>den</strong>Zeitzuschläge gezahlt.Diese betragenl <strong>für</strong> Überstun<strong>den</strong>in Entgeltgruppe S 2 – S 14: 30 %in Entgeltgruppe S 15 – S 18: 15 %l <strong>für</strong> Nachtarbeit (21 – 6 Uhr): 20 %l <strong>für</strong> Sonntagsarbeit: 25 %l <strong>für</strong> Feiertagsarbeit(inkl. 24. <strong>und</strong> 31.12.): 35 %l <strong>für</strong> Feiertagsarbeit ohneFreizeitausgleich: 135 %des auf eine St<strong>und</strong>e entfallen<strong>den</strong> Entgelts,Stufe 3 (bei Überstun<strong>den</strong> der individuellen Stufe,höchsten Stufe 4).Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>81

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