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Miet- und Kapitalwertindizes für den deutschen Büroimmobilienmarkt

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Bestand an hochliqui<strong>den</strong> Aktiva muss dabei alle Nettozahlungsabflüsse abzüglich der Zahlungszuflüsseunter Stressbedingungen abdecken.Die Net Stable F<strong>und</strong>ing Ratio (NSFR) soll ein Mindestmaß an langfristiger Refinanzierungsicherstellen. Sie soll eine Inkongruenz zwischen <strong>den</strong> Fristenstrukturen der Aktiv- <strong>und</strong>Passivseite der Bankbilanz reduzieren, indem die Laufzeiten von Anlagen <strong>und</strong> Verbindlichkeiteneiner Bank künftig wieder stärker in Einklang gebracht wer<strong>den</strong>. Da<strong>für</strong> ist die verfügbarestabile Refinanzierung zu quantifizieren <strong>und</strong> der erforderlichen stabilen Refinanzierunggegenüber zu stellen.Beide Kennzahlen verfolgen das Ziel, einerseits die Liquidität der Aktiva <strong>und</strong> andererseits dieStabilität der Passiva zu gewährleisten, um Liquiditätsengpässe zu verhindern. EinlagenstarkeBanken könnten dadurch große Schwierigkeiten bekommen, die langfristigen Immobilienkreditefristenkongruent zu refinanzieren <strong>und</strong> müssten bei langfristigen Kreditengagementsauf der Aktivseite entsprechend zurückhaltend agieren. Durch die langfristig angelegte Refinanzierungüber Pfandbriefe haben Pfandbriefbanken hier einen relativen Wettbewerbsvorteil.Im Ergebnis wer<strong>den</strong> diese neuen Regeln dazu führen, dass einlagenstarke Kreditinstitute sichinsbesondere in Niedrigzinsphasen aus dem eher langfristig orientierten Immobilienkreditgeschäftzurückziehen wer<strong>den</strong>, da Anleger in diesen Zeiten ten<strong>den</strong>ziell eher kurzfristige Kapitalanlagenwählen.Die Leverage Ratio9Die voraussichtlich wesentlichste Änderung in Basel III sowie in der europäischen Umsetzungdurch die CRD IV bringt die dort beschriebene Leverage Ratio mit sich. Diese Kennzahl sollneben <strong>den</strong> sonst üblichen, risikoorientierten Kennzahlen das Bilanzvolumen unabhängig vomRisiko begrenzen. Hierzu wird aktuell diskutiert, das Bilanzvolumen (zzgl. außerbilanziellerPositionen) auf das 33-fache des Kernkapitals einer Bank zu beschränken (dies entsprichteiner Leverage Ratio von 3%). Bei der Konkretisierung von Basel III im Rahmen der CRD IVwurde festgelegt, dass diese Kennzahl zunächst nur als Beobachtungskennzahl behandeltwird <strong>und</strong> erst ab 2015 zu veröffentlichen ist. Ab 2018 ist geplant, die Leverage Ratio in Säule 1zu übernehmen. Bis dahin wird sich entschei<strong>den</strong>, ob ein verbindlicher Wert festgelegt wird,in welcher Höhe er festgelegt wird <strong>und</strong> ob es <strong>für</strong> einzelne Geschäftsmodelle oder Geschäftsaktivitätenseparate Werte oder Ausnahmen geben wird. Die Einhaltung des von <strong>den</strong> Aufsichtsbehör<strong>den</strong>festgelegten Wertes <strong>für</strong> die Leverage Ratio ist dann gegebenenfalls Pflicht. DieseUnklarheit zwingt aus Vorsichtsgrün<strong>den</strong> zur Zurückhaltung, weshalb die Kreditinstitute kurzfristigKlarheit über die Art der Grenze brauchen.Bewertung <strong>und</strong> KritikErneut ist Europa Vorreiter bei der Umsetzung der neuen Bankaufsichtsregeln, ohne dabeidie Aufnahme einer generellen Review-Klausel in Erwägung zu ziehen. Eine solche Klauselkönnte das Inkrafttreten der EU-Regulierung unter <strong>den</strong> Vorbehalt der Umsetzung von BaselIII in anderen wichtigen Finanzmärkten (etwa <strong>den</strong> USA) stellen. Die zeitgleich in Europa vorgenommeneÜberarbeitung der bestehen<strong>den</strong> aufsichtsrechtlichen Regelungen hat zu einerStreichung nationaler Wahlrechte geführt, so dass es künftig deutlich weniger Auslegungsspielräume<strong>für</strong> die nationalen Umsetzungen geben wird. Damit wer<strong>den</strong> die neuen Regeln

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