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Miet- und Kapitalwertindizes für den deutschen Büroimmobilienmarkt

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Die Umsetzung der künftigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellteine der großen Herausforderungen <strong>für</strong> die deutsche Versicherungsbranchedar. Neben <strong>den</strong> Auswirkungen auf die Entscheidungs- <strong>und</strong>Geschäftsprozesse der Versicherer sind auch Dienstleister <strong>und</strong> Serviceanbieter,zum Beispiel aus dem Immobilienbereich, mittelbar von <strong>den</strong>Änderungen betroffen. So wer<strong>den</strong> aktuell die Ausgestaltung <strong>und</strong> die Höheder künftig erforderlichen Eigenmittelunterlegung von Kapitalanlagendiskutiert. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand richtet sich der erforderlicheEigenmittelbedarf <strong>für</strong> Investitionen im Immobilienbereich nachder Ausgestaltung der einzelnen Anlage <strong>und</strong> wird maßgeblich von derPortfoliozusammensetzung des Versicherers beeinflusst. Einigkeit bestehtdarüber, dass diese zukünftigen risikoorientierten Anforderungen vonSolvency II die Kapitalanlageentscheidungen <strong>und</strong> -portfolien der <strong>deutschen</strong>Versicherer maßgeblich verändern wer<strong>den</strong>.Zukünftige risikobasierte Aufsichtsprinzipen <strong>für</strong> VersicherungsunternehmenKnapp eineinhalb Jahre vor der verbindlichen Anwendung der neuen EU-weiten aufsichtsrechtlichenAnforderungen <strong>für</strong> Versicherungs- <strong>und</strong> Rückversicherungsunternehmen sowie <strong>für</strong>Versicherungsgruppen (Solvency II) befindet sich die finale Ausgestaltung einer Vielzahl derRegulierungsgebiete in einer entschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Phase. Das Ziel der neuen aufsichtsrechtlichenAnforderungen ist eine gr<strong>und</strong>legende Erneuerung <strong>und</strong> Harmonisierung des europäischenVersicherungsaufsichtsrechts. Die neuen Solvabilitätsvorschriften orientieren sich dabei,ähnlich wie bei Basel II in der Bankenaufsicht, an einer Drei-Säulen-Struktur. Diese umfasstquantitative auf das individuelle Risikoprofil des Versicherungsunternehmen ausgerichteteAnforderungen (Säule I), qualitative Anforderungen an das Governance System <strong>und</strong> <strong>den</strong>Überprüfungsprozess durch die Aufsichtsbehörde (Säule II) sowie weitgehende Transparenz-Anforderungen durch Berichterstattung an die Aufsichtsbehör<strong>den</strong> <strong>und</strong> durch Offenlegungspflichten(Säule III).Analog zu <strong>den</strong> Entwicklungen in der Rechnungslegung <strong>und</strong> nach Basel II wird ein risikobasierterAnsatz <strong>für</strong> die Messung <strong>und</strong> Steuerung von Risiken eingeführt, der zu einem entsprechen<strong>den</strong>Eigenmittelbedarf des Versicherungsunternehmens führt. Unter Solvency IIsoll dies auf Basis einer ökonomischen Bilanz, der sog. Solvenzbilanz, erfolgen. Im Gegensatzzu <strong>den</strong> bisherigen Solvabilitätsvorschriften zur Ermittlung der aufsichtsrechtlich erforderlichenEigenmittel (sog. Solvency I), die heute nur bestimmte versicherungstechnische Risikoaspekteberücksichtigen, soll dies sicherstellen, dass von <strong>den</strong> VersicherungsunternehmenEigenmittel <strong>für</strong> Risikobereiche, die in der Solvency II-Rahmenrichtlinie festgelegt wer<strong>den</strong>, vorgehaltenenwer<strong>den</strong>. Darunter wer<strong>den</strong> zukünftig auch Risiken aus ihrer Kapitalanlagetätigkeitfallen (vgl. <strong>für</strong> die Standardformel SCR Marktrisken <strong>und</strong> SCR Adressenausfallrisiken in Abbildung 1). Zielder neuen Solvabilitätsvorschriften ist es, dass sich unter anderem die Zusammensetzung desKapitalanlagenportfolios <strong>und</strong> die mit <strong>den</strong> einzelnen Anlagen verb<strong>und</strong>enen Risiken inklusivedes Risikos aus einem Missverhältnis des Asset-Liability-Managements unmittelbar in derHöhe der vorzuhalten<strong>den</strong> Eigenmittel des Versicherungsunternehmens widerspiegeln.13

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