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Miet- und Kapitalwertindizes für den deutschen Büroimmobilienmarkt

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Solvency II <strong>und</strong> Aktivitäten von Versicherern im Immobilien-Segment16anforderung setzt dabei auf einer Solvenzbilanz mit besonderen Ansatz- <strong>und</strong> Bewertungsvorschriftenauf, die eine Bewertung sämtlicher Vermögenswerte <strong>und</strong> Verbindlichkeiten desVersicherungsunternehmens, einschließlich versicherungstechnischer Rückstellungen, zuMarktwerten vorschreibt. Die Solvenzbilanz bildet außerdem die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Ermittlungeines wesentlichen Teils der vorhan<strong>den</strong>en Eigenmittel, die <strong>den</strong> Überschuss der zu Marktwertenbewerteten Aktiva über die Passiva darstellen. Die Eigenmittel müssen zumindest inHöhe der Solvenzkapitalanforderung zur Verfügung stehen.Bei der Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung nach der Standardformel sind dieRisiken in sogenannten „Risikomodulen“ <strong>und</strong> weiteren „Untermodulen“ zu erfassen, die inder Solvency II-Rahmenrichtlinie festgelegt wer<strong>den</strong>. Bei der Verwendung eines internenModells wer<strong>den</strong> darüber hinaus gegebenenfalls weitere Risiken betrachtet, falls der Versichererim Rahmen seiner Geschäftstätigkeit solchen ausgesetzt ist. In der Standardformelergeben sich <strong>für</strong> die jeweiligen Kapitalanlagearten die Kapitalanforderungen auf Ebene deseinzelnen Investments in der Regel aus dem Marktrisikomodul („SCR Marktrisiken“) <strong>und</strong>gegebenenfalls dem Adressenausfallrisikomodul, welches nur <strong>den</strong> tatsächlichen Ausfall vonGeschäftspartnern („SCR Adressenausfallrisiken“) umfasst. Das Marktrisikomodul ist zudemin die Untermodule Zinsänderungsrisiko, Aktienrisiko, Immobilienrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko,Konzentrationsrisiko, sowie Illiquiditätsrisiko unterteilt. Auf die Solvenzkapitalanforderungenaus <strong>den</strong> Fremdwährungs-, Konzentrations- <strong>und</strong> Illiquiditätsrisiken soll hieraus Vereinfachungsgrün<strong>den</strong> nicht weiter eingegangen wer<strong>den</strong>.Die Höhe der Solvenzkapitalanforderung ergibt sich aus der Aggregation der Risikomoduleunter Berücksichtigung von festgeschriebenen Korrelationsannahmen sowie einer „Anpassung“,die <strong>den</strong> jeweils unternehmensindividuellen risikomindern<strong>den</strong> Effekt der zukünftigenÜberschussbeteiligung <strong>und</strong> der latenten Steuern berücksichtigt. Im Bereich der Kapitalanlagerisikenwiederum wird auf Ebene des jeweiligen (Unter-)Moduls mittels vorgegebenerSchockszenarien eine Belastung der Marktwerte der Kapitalanlagen simuliert. Für einenin Euro <strong>den</strong>ominierten Hypothekenpfandbrief beispielsweise resultieren die Solvenzkapitalanforderungendemnach aus dem Zinsänderungsrisiko <strong>und</strong> dem Kreditrisiko.* inkl. SchiffspfandbriefeQuelle: vdp Erhebungen

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