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Jahresbericht 2015_final_2_web

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dass die Kommunikation des Bürgerbeauftragten zur Akzeptanz<br />

von Behördenentscheidungen beiträgt, auch<br />

wenn diese faktisch nicht so geändert werden konnten,<br />

wie der Bürger es erwartet hatte.<br />

Das Befragungsergebnis zur Zufriedenheit mit der Bearbeitungsdauer<br />

(Frage 5) deckt sich mit den bislang unsystematisch<br />

wahrgenommenen Reaktionen der Bürger. Die<br />

statistische Auswertung der Bearbeitungszeiten der im Berichtsjahr<br />

abgeschlossenen Anliegen ist auf S. 27 dieses<br />

Berichts zu finden.<br />

Ein deutliches Anzeichen für die Qualität der Arbeit des<br />

Bürgerbeauftragten ist die Tatsache, ob jemand sich wieder<br />

an den Bürgerbeauftragten wenden (Frage 12) bzw.<br />

diese Hilfe auch anderen empfehlen würde (Frage 13).<br />

Beide Fragen beantworten über 77 Prozent mit „Ja“.<br />

Im Blick auf eventuelle „Profile“ der Menschen, die sich an<br />

den Bürgerbeauftragten wenden, zeigt die Befragung,<br />

dass sich ältere Menschen (mehr als ein Drittel über 65<br />

Jahre alt) und Menschen mit einem Handicap (fast ein<br />

Drittel ist schwerbehindert) verstärkt an den Bürgerbeauftragten<br />

wenden.<br />

Insgesamt ist der Qualitätstest des Bürgerbeauftragten<br />

sehr gut ausgefallen.<br />

Gute Verwaltung durch besseres Verstehen<br />

Fachtagung zu bürgerfreundlicher Behördensprache<br />

Der Bürgerbeauftragte veranstaltete im Thüringer Landtag<br />

einen Fachaustausch mit Vertretern der öffentlichen Verwaltung<br />

in Thüringen zu den Chancen und Grenzen einer<br />

besser verständlichen Verwaltungssprache.<br />

„Was nützt mir der verständlich geschriebene Bescheid,<br />

wenn ich ihn anschließend von einem Richter um die Ohren<br />

gehauen bekomme?“ Dieser Satz eines Behördenmitarbeiters<br />

bringt das Dilemma aus Verwaltungssicht auf<br />

den Punkt: Es ist die Sorge, dass das, was dem Bürger mitgeteilt<br />

wird, auch einer rechtlichen Überprüfung standhält.<br />

Deshalb wird in Verwaltungsschreiben möglichst nah am<br />

Gesetzestext formuliert. Deshalb werden Gerichtsurteile<br />

oder ihre Begründungen zitiert. Deshalb bleibt im Zweifel<br />

das auf der Strecke, um das es eigentlich geht: Die Mitteilung<br />

an den Bürger, die dieser verstehen und akzeptieren<br />

soll.<br />

Und die Bürgersicht? Nach einer repräsentativen Umfrage<br />

des Instituts für Demoskopie Allensbach haben 86 Prozent<br />

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