Jahresbericht 2015_final_2_web
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dass die Kommunikation des Bürgerbeauftragten zur Akzeptanz<br />
von Behördenentscheidungen beiträgt, auch<br />
wenn diese faktisch nicht so geändert werden konnten,<br />
wie der Bürger es erwartet hatte.<br />
Das Befragungsergebnis zur Zufriedenheit mit der Bearbeitungsdauer<br />
(Frage 5) deckt sich mit den bislang unsystematisch<br />
wahrgenommenen Reaktionen der Bürger. Die<br />
statistische Auswertung der Bearbeitungszeiten der im Berichtsjahr<br />
abgeschlossenen Anliegen ist auf S. 27 dieses<br />
Berichts zu finden.<br />
Ein deutliches Anzeichen für die Qualität der Arbeit des<br />
Bürgerbeauftragten ist die Tatsache, ob jemand sich wieder<br />
an den Bürgerbeauftragten wenden (Frage 12) bzw.<br />
diese Hilfe auch anderen empfehlen würde (Frage 13).<br />
Beide Fragen beantworten über 77 Prozent mit „Ja“.<br />
Im Blick auf eventuelle „Profile“ der Menschen, die sich an<br />
den Bürgerbeauftragten wenden, zeigt die Befragung,<br />
dass sich ältere Menschen (mehr als ein Drittel über 65<br />
Jahre alt) und Menschen mit einem Handicap (fast ein<br />
Drittel ist schwerbehindert) verstärkt an den Bürgerbeauftragten<br />
wenden.<br />
Insgesamt ist der Qualitätstest des Bürgerbeauftragten<br />
sehr gut ausgefallen.<br />
Gute Verwaltung durch besseres Verstehen<br />
Fachtagung zu bürgerfreundlicher Behördensprache<br />
Der Bürgerbeauftragte veranstaltete im Thüringer Landtag<br />
einen Fachaustausch mit Vertretern der öffentlichen Verwaltung<br />
in Thüringen zu den Chancen und Grenzen einer<br />
besser verständlichen Verwaltungssprache.<br />
„Was nützt mir der verständlich geschriebene Bescheid,<br />
wenn ich ihn anschließend von einem Richter um die Ohren<br />
gehauen bekomme?“ Dieser Satz eines Behördenmitarbeiters<br />
bringt das Dilemma aus Verwaltungssicht auf<br />
den Punkt: Es ist die Sorge, dass das, was dem Bürger mitgeteilt<br />
wird, auch einer rechtlichen Überprüfung standhält.<br />
Deshalb wird in Verwaltungsschreiben möglichst nah am<br />
Gesetzestext formuliert. Deshalb werden Gerichtsurteile<br />
oder ihre Begründungen zitiert. Deshalb bleibt im Zweifel<br />
das auf der Strecke, um das es eigentlich geht: Die Mitteilung<br />
an den Bürger, die dieser verstehen und akzeptieren<br />
soll.<br />
Und die Bürgersicht? Nach einer repräsentativen Umfrage<br />
des Instituts für Demoskopie Allensbach haben 86 Prozent<br />
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