Jahresbericht 2015_final_2_web
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Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte bat<br />
die Thüringer Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, den<br />
Sachverhalt zu prüfen und mitzuteilen, wie sich der Sachverhalt<br />
aus ihrer Sicht darstellt und wie im Sinne der Bürgerin<br />
gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden könnte.<br />
Sie teilte daraufhin mit, dass gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1<br />
ThürKitaG Kindertageseinrichtungen über die notwendige<br />
Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte verfügen müssen,<br />
die sich, in Abhängigkeit der Belegungsdaten der Einrichtung,<br />
aus dem Mindestpersonalschlüssel nach § 14 Absatz<br />
2 ThürKitaG ableite. Diese Personalausstattung sei<br />
ständig vorzuhalten. Die Qualifikation geeigneter Fachkräfte<br />
im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 ThürKitaG sei in<br />
Satz 2 katalogartig aufgeführt.<br />
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />
könne generell oder im Einzelfall Personen mit weiteren<br />
staatlichen oder nichtstaatlichen Ausbildungs- und Prüfungsnachweisen<br />
als fachlich geeignet anerkennen.<br />
Im Falle der Bürgerin wurde gegenüber dem Träger der<br />
Kindertagesstätte eine Einzelfallanerkennung ausgesprochen.<br />
In dieser sei ausführlich und nachvollziehbar dargestellt,<br />
warum der Einsatz der Bürgerin auf die Betreuung einer<br />
bestimmten Gruppe von Kinder beschränkt ist.<br />
Die Ministerin betonte in ihren Ausführungen insbesondere,<br />
dass die in Thüringen geltenden gesetzlichen Regelungen<br />
eine dauerhafte Anerkennung von Motopäden als pädagogische<br />
Fachkräfte nicht zulassen. Es sei schließlich der<br />
politischen Diskussion und anschließend dem Gesetzgeber<br />
überlassen, die Fachkräftedefinition nach § 14 Absatz 1<br />
Satz 2 ThürKitaG anzupassen bzw. zu erweitern.<br />
In diesem Zusammenhang verwies der Bürgerbeauftragte<br />
die Bürgerin auf die Möglichkeit, mittels einer Petition diese<br />
Gesetzesänderung anregen zu können.<br />
III. Bauen, Infrastruktur, Umwelt und Landwirtschaft<br />
… wenn das Land eine Straße baut …. – braucht es<br />
manchmal den Grund und Boden anderer Leute!<br />
Wie aber geht das praktisch vor sich?<br />
Wenn eine Straße gebaut werden soll, wird dafür manchmal<br />
auch Land benötigt, das nicht dem Freistaat, sondern<br />
Bürgern gehört. Um die Angelegenheit ordentlich abzuwickeln,<br />
geht man in zwei Schritten vor: Zunächst wird zwischen<br />
demjenigen, der für den Straßenbau verantwortlich<br />
ist (sog. „Straßenbaulastträger“) und dem Bürger ein Bau-<br />
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