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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Nutzung der forstwirtschaftlichen Fläche zu anderen Zwecken<br />

als der periodischen Gewinnung von Forsterzeugnissen<br />

nachgewiesen werde.<br />

Das Sozialgericht Karlsruhe hat demgegenüber viel geringere<br />

Anforderungen an die Widerlegung der o.g. Vermutung<br />

gestellt und die Auffassung vertreten, die an Waldeigentum<br />

oder sonstige Nutzungsrechte geknüpfte Vermutung<br />

des Bestehens eines forstwirtschaftlichen Unternehmens<br />

sei dann widerlegt, wenn der Betroffene eine forstwirtschaftliche<br />

Nutzung plausibel bestreite. Darüber hinaus<br />

hat das Gericht in seinem Urteil die Rechtsauffassung geäußert,<br />

dass die Begründung einer Versicherungs- und<br />

Beitragspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

allein aufgrund von Waldeigentum oder sonstigem<br />

Nutzungsrecht an einem bewaldeten Grundstück nicht<br />

mit dem Grundgesetz vereinbar sei.<br />

Im Vorfeld hatte sich die Bürgerin bereits mit einer sehr<br />

detaillierten Argumentation an die Berufsgenossenschaft<br />

gewandt. Diese war jedoch bei ihrer Auffassung geblieben.<br />

Der Bürgerbeauftragte regte deshalb als mögliche<br />

Option an, den Erhalt eines entsprechenden Bescheides<br />

von der Berufsgenossenschaft anzustreben und gegen<br />

diesen – bzw. gegen den nächsten Beitragsbescheid –<br />

dann vor dem Sozialgericht zu klagen. Dann könnte für<br />

den konkreten Einzelfall geklärt werden, ob die ausführlichen<br />

Darlegungen der Bürgerin nicht doch ausreichen,<br />

um den vom Gericht geforderten Nachweis zu führen.<br />

Der Bürgerbeauftragte wies die Bürgerin darüber hinaus<br />

daraufhin, dass sie die Möglichkeit habe, sich mit einer<br />

Beschwerde über die von ihr beschriebene Vorgehensweise<br />

der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an<br />

das Bundesversicherungsamt zu wenden.<br />

Das Bundesversicherungsamt in Bonn ist als selbständige<br />

Bundesoberbehörde nach dem Bundesversicherungsamtsgesetz<br />

errichtet worden und führt u.a. die Aufsicht<br />

über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der<br />

Sozialversicherung wie z.B. die Sozialversicherung für<br />

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (deren Teil die<br />

Landwirtschaftliche BG ist). Es ist damit der für dieses konkrete<br />

Anliegen richtiger Ansprechpartner.<br />

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