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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Der Bürger schilderte nun völlig verzweifelt, dass es ihm<br />

aufgrund der aktuellen Situation in seinem Heimatland<br />

nicht möglich und zumutbar sei, auch noch einen neuen<br />

Reisepass zu besorgen. Das Paar befürchtete nun, dass<br />

die Eheschließung nicht erfolgen kann.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: In Abstimmung mit der Thüringer<br />

Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge<br />

setzte sich der Bürgerbeauftragte unmittelbar mit<br />

dem Bearbeiter beim OLG in Verbindung. Dies mit dem<br />

Ziel zu klären, ob in Anbetracht der besonderen Umstände<br />

die Erteilung der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses<br />

auch ohne Vorlage des Passes in Betracht<br />

kommen könne. Nach mehreren intensiven Gesprächen<br />

konnte erreicht werden, dass sich der Bearbeiter<br />

beim OLG wegen dieser ausnahmsweisen Handhabung<br />

hinsichtlich der Passvorlage mit den OLG‘s der anderen<br />

Bundesländer in Verbindung setzte, um eine Einheitlichkeit<br />

der Vorgehensweise sicherzustellen bzw. abzustimmen.<br />

Zudem wurde die dem Bürger gesetzte Frist zur Beibringung<br />

eines gültigen Reisepasses aufgehoben.<br />

Dann überstürzten sich die Ereignisse, denn dem Bürger<br />

wurde vom BMAF die Flüchtlingseigenschaft 8 zuerkannt!<br />

Mit dieser Anerkennung konnte er nun einen sog. Reiseausweis<br />

9 beantragen. Und dieser berechtigt - zusammen<br />

mit dem Bescheid über die anerkannte Flüchtlingseigenschaft<br />

– zur Eheschließung mit einer deutschen Bürgerin!<br />

So war die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses<br />

nicht mehr erforderlich. Im Ergebnis steht<br />

der Eheschließung nun nichts mehr im Wege und die Angelegenheit,<br />

die sich für alle Beteiligten so schwierig angelassen<br />

hatte, nahm doch noch ein gutes Ende!<br />

Parkausnahmeregelungen für Gewerbetreibende<br />

Im Rahmen einer Bürgersprechstunde wandte sich ein<br />

Gewerbetreibender in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit<br />

an den Bürgerbeauftragten. Er kritisierte, dass sich<br />

die Ausstellung der Parkausnahmegenehmigung zunehmend<br />

schwieriger gestalte. Mit Aushändigung der aktuellen<br />

„Geschäftsparkkarte“ erhielt er die Information, dass<br />

die Stadtverwaltung derzeit an einer neuen Richtlinie ar-<br />

8 vgl. Wikipedia: Flüchtlingseigenschaft ist ein rechtlicher Status, der einem Asylbewerber in<br />

Deutschland förmlich zuerkannt wird, wenn er die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Asylgesetz<br />

(AsylG) erfüllt.<br />

9 vgl. Wikipedia: Der Reiseausweis für Flüchtlinge (umgangssprachlich: Konventionspass) ist ein<br />

Passersatz, der an einen Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ausgestellt<br />

wird. Rechtsgrundlage ist Artikel 28 der GFK. Ausstellungsgrund ist, dass dem Flüchtling vor Verfolgungsmaßnahmen<br />

im Herkunftsstaat Schutz gewährt wird und es ihm daher unzumutbar ist,<br />

sich dem Schutz dieses Staates zu unterstellen, indem er sich von diesem Staat einen regulären<br />

Reisepass ausstellen lässt.<br />

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