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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Anliegentypen<br />

Neben der Zuordnung der Bürgeranliegen zu den inhaltlichen<br />

Sachgebieten hilft eine formale Differenzierung in<br />

Anliegentypen, das Profil der Sachverhalte, die an den<br />

Bürgerbeauftragten herangetragen werden, zu verdeutlichen.<br />

Folgende Anliegentypen werden unterschieden:<br />

a) Informationsersuchen/Auskunfsbegehren<br />

Der Bürger möchte über einen ihn betreffenden Sachverhalt<br />

eine Auskunft. Dies kann von der Frage nach der zuständigen<br />

Stelle bis hin zur Frage danach, wann mit einer<br />

Antwort von einer Behörde zu rechnen ist, reichen. Unter<br />

dem Anliegentyp „Information“ werden auch Verstehensschwierigkeiten<br />

mit amtlichen Bescheiden/Mitteilungen<br />

erfasst, die durch den Bürgerbeauftragten erläutert werden.<br />

Kern dieses Anliegentyps ist eine Auskunft, die in der<br />

Regel mit der Information bzw. der beratenden Erläuterung<br />

an den Bürger abschließt.<br />

b) Petitionen<br />

Die Sachverhalte, die nach Form und Inhalt eine Petition<br />

(= Bitte und Beschwerde) darstellen, werden an den zuständigen<br />

Petitionsausschuss weitergeleitet.<br />

c) Substantielles Anliegen<br />

Mit diesem Typ werden Anliegen erfasst, bei denen es sich<br />

aus der Sicht des Bürgers um echte Missstände, Benachteiligungen,<br />

Fehlentscheidungen bzw. auch um die Bitte um<br />

Vermittlung in einem Konfliktfall handelt.<br />

d) Kein Anliegen/Sonstiges<br />

Mit diesem Anliegentyp werden Vorgänge erfasst, bei<br />

denen sich kein echtes Vorbringen erkennen lässt. Dies gilt<br />

auch für – manchmal von psychisch belasteten Menschen<br />

– wiederholt vorgetragene Sachverhalte.<br />

e) Prüfaufträge des Petitionsausschusses des Thüringer<br />

Landtags<br />

Die Prüfaufträge werden als eigener Anliegentyp erfasst.<br />

Hinsichtlich dieser Kategorisierung lassen sich für den Berichtszeitraum<br />

folgende Aussagen treffen:<br />

60,5 Prozent der abschließend bearbeiteten Fälle waren<br />

substantielle Anliegen (2014: 59 Prozent), gefolgt von der<br />

Bitte um Information, Auskunft bzw. Beratung mit 28,2 Pro-<br />

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