Jahresbericht 2015_final_2_web
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Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte ließ<br />
sich die Sichtweise des Jugendamtes in einer Stellungnahme<br />
schildern. Dann wurde ein gemeinsamer Gesprächstermin<br />
mit Verantwortlichen des zuständigen Jugendamtes<br />
und dem Bürgerbeauftragten vereinbart.<br />
In diesem Gespräch verdeutlichte der Bürgerbeauftragte<br />
die besonderen Problemlagen von Eltern mit hochbegabten<br />
Kindern und den erhöhten Förder- und Unterstützungsbedarf<br />
von betroffenen Familien. Er versuchte Verständnis<br />
und Sensibilität für die Schwierigkeiten der Eltern<br />
zu wecken. Er stellte im Gespräch heraus, dass es nicht Ziel<br />
eines Verfahrens mit solch einem komplexen und problematischen<br />
Hintergrund sein könne, Unstimmigkeiten und<br />
Zuständigkeitsfragen zwischen Schule und Amt auf dem<br />
Rücken der Familie auszutragen. Es müsse sich von selbst<br />
verstehen, dass alle Beteiligten bestrebt sein müssten, an<br />
einer guten Lösung zum Wohle des Kindes mitwirken zu<br />
wollen.<br />
Im Ergebnis konnte der Bürgerbeauftragte durch seine<br />
Intervention erreichen, dass dem Antrag auf Eingliederungshilfe<br />
entsprochen wurde. Die Kosten für die Unterbringung<br />
im Internat sowie möglicherweise zukünftig anfallende<br />
Kosten für eine notwendige Zusatzbetreuung werden<br />
nunmehr vom Jugendamt übernommen.<br />
Auf diesem Weg gelang es dem Bürgerbeauftragten, eine<br />
rechtskonforme, aber auch den individuellen Bedürfnissen<br />
im Einzelfall gerecht werdende Lösung zu erzielen.<br />
Besonderes Rückkehrrecht in gesetzliche Krankenversicherung<br />
für Schwerbehinderte?<br />
Eine Bürgerin wandte sich mit der Frage, ob es ein besonderes<br />
Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung<br />
für Schwerbehinderte gebe, an den Bürgerbeauftragten.<br />
Sie habe erfahren, dass eine Rückkehr in die Gesetzliche<br />
Krankenversicherung ab einem Grad der Behinderung<br />
(GdB) von 50 jederzeit möglich sei. Sie bat den<br />
Bürgerbeauftragten um Auskunft, ob diese Information<br />
stimme.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Die private (PKV) und die<br />
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind zwei völlig<br />
unterschiedliche Systeme. Die GKV gewinnt vor allem für<br />
ältere Privatpatienten wieder an Attraktivität. Insbesondere<br />
die Angst vor hohen Beiträgen im Alter treibt die Menschen<br />
zurück in die GKV. Aber der Weg zurück in die GKV<br />
ist steinig, denn der Gesetzgeber hat viele Hindernisse<br />
aufgebaut, um „Rosinenpickerei“ zwischen den Systemen<br />
zu unterbinden. So ist es zum Beispiel nicht gewollt, dass<br />
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