Jahresbericht 2015_final_2_web
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Mit dieser Auskunft konnte der Bürgerbeauftragte der ratsuchenden<br />
Bürgerin den unmittelbar bevorstehenden Abschluss<br />
des noch ausstehenden Kaufvertrages über die<br />
Grundstücksflächen in Aussicht stellen.<br />
Liegenschaftskataster und Grundbuch – Übereinstimmung<br />
angestrebt, aber unterschiedlicher Begriffsgebrauch<br />
„Eintragungen im Liegenschaftskataster und im Grundbuch<br />
müssen doch übereinstimmen! Es kann doch nicht<br />
sein, dass zu ein und demselben Grundstück unterschiedliche<br />
Angaben gemacht werden!“ In dieser Überzeugung<br />
wandte sich ein Grundstückseigentümer an den Bürgerbeauftragten<br />
und schilderte sein Problem: Er hatte vom<br />
Katasteramt einen sog. Fortführungsnachweis erhalten.<br />
Dieser enthielt für sein Grundstück in der Rubrik ‚Nutzungsart‘<br />
die Eintragung „Deponie oberirdisch“. Dieser Fortführungsnachweis<br />
hatte dann alsbald eine Mitteilung des<br />
Grundbuchamtes an den Bürger zur Folge: Im übersandten<br />
Grundbuchblatt für das betreffende Grundstück war<br />
aber in der Rubrik ‚Wirtschaftsart‘ die Eintragung „Betriebsfläche“<br />
enthalten. Dies hielt der Bürger für nicht nachvollziehbar.<br />
Getragen von seiner Überzeugung, dass hier Unrecht<br />
geschehe, machte er deshalb von seinen Rechtsbehelfen<br />
Gebrauch. Gleichzeitig informierte der Bürger<br />
die Behörde darüber, dass er den Bürgerbeauftragten um<br />
Unterstützung gebeten habe, und bat die Behörde darum,<br />
„eine Mediation von neutraler Seite“ abzuwarten, um<br />
einen Rechtsstreit zu vermeiden.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Eines ließ sich zunächst sicher<br />
sagen - so ganz falsch lag der Bürger mit seiner grundsätzlichen<br />
Überzeugung, dass das Kataster und das Grundbuch<br />
doch einheitlich sein müssten, nicht. Denn es gibt in<br />
den Bundesländern und so auch in Thüringen ausdrücklich<br />
gesonderte Rechtsvorschriften zur Erhaltung und Wahrung<br />
der Übereinstimmung zwischen dem Grundbuch und dem<br />
Liegenschaftskataster. Wie erklärte sich im konkreten Fall<br />
also die Verschiedenheit?<br />
Um dem auf die Spur zu kommen, muss man sich zunächst<br />
die Unterschiede zwischen dem Liegenschaftskataster einerseits<br />
und dem Grundbuch andererseits vergegenwärtigen:<br />
Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaften für<br />
das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig<br />
nachgewiesen. Die gesetzliche Grundlage bildet<br />
das Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz.<br />
Das Liegenschaftskataster dient der Eigentumssicherung,<br />
der Wahrung der Rechte an Grundstücken und der Sicherheit<br />
im Grundstücksverkehr. Das Liegenschaftskataster<br />
hat die tatsächliche Nutzung eines Grundstückes<br />
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