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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Mit dieser Auskunft konnte der Bürgerbeauftragte der ratsuchenden<br />

Bürgerin den unmittelbar bevorstehenden Abschluss<br />

des noch ausstehenden Kaufvertrages über die<br />

Grundstücksflächen in Aussicht stellen.<br />

Liegenschaftskataster und Grundbuch – Übereinstimmung<br />

angestrebt, aber unterschiedlicher Begriffsgebrauch<br />

„Eintragungen im Liegenschaftskataster und im Grundbuch<br />

müssen doch übereinstimmen! Es kann doch nicht<br />

sein, dass zu ein und demselben Grundstück unterschiedliche<br />

Angaben gemacht werden!“ In dieser Überzeugung<br />

wandte sich ein Grundstückseigentümer an den Bürgerbeauftragten<br />

und schilderte sein Problem: Er hatte vom<br />

Katasteramt einen sog. Fortführungsnachweis erhalten.<br />

Dieser enthielt für sein Grundstück in der Rubrik ‚Nutzungsart‘<br />

die Eintragung „Deponie oberirdisch“. Dieser Fortführungsnachweis<br />

hatte dann alsbald eine Mitteilung des<br />

Grundbuchamtes an den Bürger zur Folge: Im übersandten<br />

Grundbuchblatt für das betreffende Grundstück war<br />

aber in der Rubrik ‚Wirtschaftsart‘ die Eintragung „Betriebsfläche“<br />

enthalten. Dies hielt der Bürger für nicht nachvollziehbar.<br />

Getragen von seiner Überzeugung, dass hier Unrecht<br />

geschehe, machte er deshalb von seinen Rechtsbehelfen<br />

Gebrauch. Gleichzeitig informierte der Bürger<br />

die Behörde darüber, dass er den Bürgerbeauftragten um<br />

Unterstützung gebeten habe, und bat die Behörde darum,<br />

„eine Mediation von neutraler Seite“ abzuwarten, um<br />

einen Rechtsstreit zu vermeiden.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Eines ließ sich zunächst sicher<br />

sagen - so ganz falsch lag der Bürger mit seiner grundsätzlichen<br />

Überzeugung, dass das Kataster und das Grundbuch<br />

doch einheitlich sein müssten, nicht. Denn es gibt in<br />

den Bundesländern und so auch in Thüringen ausdrücklich<br />

gesonderte Rechtsvorschriften zur Erhaltung und Wahrung<br />

der Übereinstimmung zwischen dem Grundbuch und dem<br />

Liegenschaftskataster. Wie erklärte sich im konkreten Fall<br />

also die Verschiedenheit?<br />

Um dem auf die Spur zu kommen, muss man sich zunächst<br />

die Unterschiede zwischen dem Liegenschaftskataster einerseits<br />

und dem Grundbuch andererseits vergegenwärtigen:<br />

Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaften für<br />

das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig<br />

nachgewiesen. Die gesetzliche Grundlage bildet<br />

das Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz.<br />

Das Liegenschaftskataster dient der Eigentumssicherung,<br />

der Wahrung der Rechte an Grundstücken und der Sicherheit<br />

im Grundstücksverkehr. Das Liegenschaftskataster<br />

hat die tatsächliche Nutzung eines Grundstückes<br />

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