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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Leistungsgewährung für die Kosten der Unterkunft erfolgte<br />

vorliegend nicht, so dass dem Anliegen der Bürgerin vollumfänglich<br />

entsprochen werden konnte.<br />

Verfahrensweise zur Mütterrente gilt auch für betroffene<br />

Väter!<br />

Das Thema ‚Mütterrente‘ beschäftigte im Berichtszeitraum<br />

auch den Thüringer Bürgerbeauftragten. Dabei ging es<br />

nicht nur um die Frage der Auswirkungen der Mütterrente<br />

auf die Gesamtrente, sondern auch kritische Äußerungen<br />

wurden laut. In einem konkreten Fall hinterfragte ein Bürger,<br />

warum nur Frauen Anspruch auf die Mütterrente hätten,<br />

die Väter aber nicht. „Die Mütterrente muss doch<br />

auch für Väter gelten. Das ist doch eine nichtnachvollziehbare<br />

Ungleichbehandlung“, argumentierte er gegenüber<br />

dem Bürgerbeauftragten. Der Bürger selbst war inzwischen<br />

von seiner Frau geschieden und hatte das alleinige<br />

Sorgerecht für das damals 4-jährige Kind übertragen bekommen.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte erläuterte<br />

dem Bürger die Zusammenhänge und Hintergründe<br />

zum Thema Mütterrente. Diese gilt natürlich auch für Väter,<br />

kam im konkreten Sachverhalt, der den Bürger betraf,<br />

allerdings nicht zur Anwendung.<br />

… ging es nicht nur um<br />

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere die Frage der Auswirkungen<br />

der Mütterrente<br />

Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder<br />

gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Das auf die Gesamtrente,<br />

kann Mütter und Väter betreffen, und zwar sondern auch kritische<br />

je nachdem, wem die Kindererziehungszeiten<br />

im sogenannten Rentenversicherungs-<br />

laut.<br />

Äußerungen wurden<br />

konto zugeordnet werden. Bislang wurde<br />

lediglich ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Seit<br />

dem 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren<br />

Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit<br />

Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dadurch<br />

können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten<br />

erhöhen. Die Mütterrente an sich ist keine eigenständige<br />

Rente, sondern eine Erweiterung der für die<br />

Rente anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992<br />

geborene Kinder. Kindererziehungszeiten sind Zeiten der<br />

Erziehung eines Kindes. Diese werden bei Geburten bis<br />

zum 31.12.1991 für zwei Jahre, beginnend mit dem Ersten<br />

des Monats nach dem Geburtsmonat, als Beitragszeiten in<br />

der Rentenversicherung angerechnet.<br />

Die Kindererziehungszeit kann aber immer nur ein Elternteil<br />

in Anspruch nehmen, eben derjenige, der das Kind in den<br />

ersten zwei Lebensjahren überwiegend erzieht bezie-<br />

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