Jahresbericht 2015_final_2_web
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Leistungsgewährung für die Kosten der Unterkunft erfolgte<br />
vorliegend nicht, so dass dem Anliegen der Bürgerin vollumfänglich<br />
entsprochen werden konnte.<br />
Verfahrensweise zur Mütterrente gilt auch für betroffene<br />
Väter!<br />
Das Thema ‚Mütterrente‘ beschäftigte im Berichtszeitraum<br />
auch den Thüringer Bürgerbeauftragten. Dabei ging es<br />
nicht nur um die Frage der Auswirkungen der Mütterrente<br />
auf die Gesamtrente, sondern auch kritische Äußerungen<br />
wurden laut. In einem konkreten Fall hinterfragte ein Bürger,<br />
warum nur Frauen Anspruch auf die Mütterrente hätten,<br />
die Väter aber nicht. „Die Mütterrente muss doch<br />
auch für Väter gelten. Das ist doch eine nichtnachvollziehbare<br />
Ungleichbehandlung“, argumentierte er gegenüber<br />
dem Bürgerbeauftragten. Der Bürger selbst war inzwischen<br />
von seiner Frau geschieden und hatte das alleinige<br />
Sorgerecht für das damals 4-jährige Kind übertragen bekommen.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte erläuterte<br />
dem Bürger die Zusammenhänge und Hintergründe<br />
zum Thema Mütterrente. Diese gilt natürlich auch für Väter,<br />
kam im konkreten Sachverhalt, der den Bürger betraf,<br />
allerdings nicht zur Anwendung.<br />
… ging es nicht nur um<br />
Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere die Frage der Auswirkungen<br />
der Mütterrente<br />
Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder<br />
gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Das auf die Gesamtrente,<br />
kann Mütter und Väter betreffen, und zwar sondern auch kritische<br />
je nachdem, wem die Kindererziehungszeiten<br />
im sogenannten Rentenversicherungs-<br />
laut.<br />
Äußerungen wurden<br />
konto zugeordnet werden. Bislang wurde<br />
lediglich ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Seit<br />
dem 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren<br />
Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit<br />
Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dadurch<br />
können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten<br />
erhöhen. Die Mütterrente an sich ist keine eigenständige<br />
Rente, sondern eine Erweiterung der für die<br />
Rente anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992<br />
geborene Kinder. Kindererziehungszeiten sind Zeiten der<br />
Erziehung eines Kindes. Diese werden bei Geburten bis<br />
zum 31.12.1991 für zwei Jahre, beginnend mit dem Ersten<br />
des Monats nach dem Geburtsmonat, als Beitragszeiten in<br />
der Rentenversicherung angerechnet.<br />
Die Kindererziehungszeit kann aber immer nur ein Elternteil<br />
in Anspruch nehmen, eben derjenige, der das Kind in den<br />
ersten zwei Lebensjahren überwiegend erzieht bezie-<br />
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