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Jahresbericht 2015_final_2_web

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eite, in welcher die konkreten Voraussetzungen für StVO-<br />

Ausnahmegenehmigungen aufgelistet werden, bei deren<br />

Vorliegen eine Ausnahme von der Pflicht zur Zahlung von<br />

Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum gewährt werden<br />

kann. Dem Bürger war nun sehr daran gelegen, zeitnah<br />

zu erfahren, wie die Regelungen zur Erteilung einer<br />

Parkausnahmegenehmigung ab <strong>2015</strong> aussehen werden.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte bat<br />

den Bürgermeister der Stadt um Auskunft in dieser Angelegenheit.<br />

Dieser bestätigte in seiner Stellungnahme, dass<br />

derzeit an dieser Richtlinie, die eine Befreiung zur Zahlung<br />

von Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum formuliert,<br />

gearbeitet werde. Sobald die Verwaltungsrichtlinie in<br />

Kraft getreten ist, werde die Stadt den Bürger über die<br />

neuen Regelungen zur Erteilung einer Parkausnahmegenehmigung<br />

direkt informieren. Diese Auskunft leitete der<br />

Bürgerbeauftragte an den Bürger weiter.<br />

VI. Sonstiges<br />

Abmeldung vom Rundfunkbeitrag<br />

<strong>2015</strong> ging eine Vielzahl von Anliegen beim Thüringer Bürgerbeauftragten<br />

ein, die sich um den Rundfunkbeitrag<br />

von ARD, ZDF und DeutschlandRadio drehten.<br />

Im vorliegenden Fall bat eine<br />

Bürgerin den Bürgerbeauftragten,<br />

mit dem Beitragsservice zu<br />

klären, ob für ihre rückwirkende<br />

Abmeldung eine Kulanzregelung<br />

zu finden sein könne. Die Bürgerin<br />

lebte übergangsweise für fünf<br />

Monate im Haushalt ihres Vaters.<br />

Für diese Wohnung zahlte der<br />

Vater aber bereits den Rundfunkbeitrag.<br />

Die Bürgerin hatte<br />

allerdings versäumt, ihren Wohnortwechsel<br />

zeitnah beim Beitragsservice<br />

anzugeben, so dass dieser nun für genau diesen<br />

Zeitraum den Rundfunkbeitrag für ihre alte Wohnung<br />

einforderte, obwohl dort bereits ein Nachmieter wohnte.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte teilte<br />

den Sachverhalt dem Beitragsservice mit. Dieser zeigte<br />

sich kompromissbereit: Könne die Bürgerin einen aktuellen<br />

amtlichen Meldenachweis über den Wohnaufenthalt im<br />

besagten Zeitraum vorweisen, werde der Beitragsservice<br />

das Beitragskonto der Bürgerin für die Dauer des Aufenthalts<br />

bei ihrem Vater abmelden. Die Bürgerin reichte den<br />

90

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