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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Gewährung von Eingliederungshilfe für hochbegabtes<br />

Kind<br />

Er stellte im Gespräch<br />

heraus, dass es nicht Ziel<br />

eines Verfahrens mit<br />

solch einem komplexen<br />

und problematischen<br />

Hintergrund sein könne,<br />

Unstimmigkeiten und<br />

Zuständigkeitsfragen<br />

zwischen Schule und<br />

Amt auf dem Rücken<br />

der Familie auszutragen.<br />

In Deutschland gibt es ca. 400.000 Kinder und Jugendliche,<br />

die als hochbegabt bezeichnet werden können.<br />

Doch knapp die Hälfte dieser Kinder hat soziale und vor<br />

allem emotionale Probleme. Oft kommen sie in der Schule<br />

nicht klar, werden von den Gleichaltrigen nicht verstanden,<br />

sind unterfordert oder langweilen sich. Im konkreten<br />

Einzelfall hatten sich Eltern mit der Bitte um Unterstützung<br />

an das zuständige Jugendamt gewandt, da ihr Sohn große<br />

Schwierigkeiten mit seinem sozialen Umfeld hatte. Hintergrund<br />

für die Auffälligkeiten sei die unstrittig nachgewiesene<br />

Hochbegabung ihres Kindes, was ihm insbesondere<br />

im sozialen Miteinander Probleme bereite. Da diese<br />

Schwierigkeiten in seiner bisherigen Schule jedoch<br />

unüberwindbar zu sein schienen, entschlossen sich die Eltern<br />

des Kindes zu einem Schulwechsel hin zu einer geeigneteren<br />

Schule mit Hochbegabtenförderung.<br />

Da es aber für eine adäquate Betreuung<br />

des Kindes nach Auskunft des<br />

Schulamtes keine geeignete Schule im<br />

nahen Wohnumfeld gab, entschieden<br />

sich die Eltern für eine Schule mit intensiver<br />

sozialpädagogischer Betreuung außerhalb<br />

ihres Wohnumfeldes mit Unterbringung<br />

in einem Internat.<br />

Für die Unterbringung im Internat beantragten<br />

die Eltern Eingliederungshilfe für<br />

seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />

nach § 35a SGB VIII. Leistungen nach § 35a SGB VIII<br />

werden Kindern und Jugendlichen gewährt, wenn ihre<br />

seelische Gesundheit sehr wahrscheinlich länger als sechs<br />

Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand<br />

abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />

beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten<br />

ist. Das zuständige Jugendamt lehnte den Antrag<br />

jedoch ab und begründete dies damit, dass es sich bei<br />

der von den Eltern ausgewählten Maßnahme um eine sogenannte<br />

Selbstbeschaffung handele.<br />

Diese ablehnende Entscheidung konnte die Familie nicht<br />

nachvollziehen. Denn sämtliche Schritte, die im Zusammenhang<br />

mit einer positiven Einflussnahme auf die Entwicklung<br />

des Kindes standen und noch stehen, seien unmittelbar<br />

auch mit dem Jugendamt abgestimmt worden.<br />

Die Familie bat deshalb den Bürgerbeauftragten, sie bei<br />

der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zum Wohle<br />

des Kindes zu unterstützen.<br />

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