Jahresbericht 2015_final_2_web
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Gewährung von Eingliederungshilfe für hochbegabtes<br />
Kind<br />
Er stellte im Gespräch<br />
heraus, dass es nicht Ziel<br />
eines Verfahrens mit<br />
solch einem komplexen<br />
und problematischen<br />
Hintergrund sein könne,<br />
Unstimmigkeiten und<br />
Zuständigkeitsfragen<br />
zwischen Schule und<br />
Amt auf dem Rücken<br />
der Familie auszutragen.<br />
In Deutschland gibt es ca. 400.000 Kinder und Jugendliche,<br />
die als hochbegabt bezeichnet werden können.<br />
Doch knapp die Hälfte dieser Kinder hat soziale und vor<br />
allem emotionale Probleme. Oft kommen sie in der Schule<br />
nicht klar, werden von den Gleichaltrigen nicht verstanden,<br />
sind unterfordert oder langweilen sich. Im konkreten<br />
Einzelfall hatten sich Eltern mit der Bitte um Unterstützung<br />
an das zuständige Jugendamt gewandt, da ihr Sohn große<br />
Schwierigkeiten mit seinem sozialen Umfeld hatte. Hintergrund<br />
für die Auffälligkeiten sei die unstrittig nachgewiesene<br />
Hochbegabung ihres Kindes, was ihm insbesondere<br />
im sozialen Miteinander Probleme bereite. Da diese<br />
Schwierigkeiten in seiner bisherigen Schule jedoch<br />
unüberwindbar zu sein schienen, entschlossen sich die Eltern<br />
des Kindes zu einem Schulwechsel hin zu einer geeigneteren<br />
Schule mit Hochbegabtenförderung.<br />
Da es aber für eine adäquate Betreuung<br />
des Kindes nach Auskunft des<br />
Schulamtes keine geeignete Schule im<br />
nahen Wohnumfeld gab, entschieden<br />
sich die Eltern für eine Schule mit intensiver<br />
sozialpädagogischer Betreuung außerhalb<br />
ihres Wohnumfeldes mit Unterbringung<br />
in einem Internat.<br />
Für die Unterbringung im Internat beantragten<br />
die Eltern Eingliederungshilfe für<br />
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />
nach § 35a SGB VIII. Leistungen nach § 35a SGB VIII<br />
werden Kindern und Jugendlichen gewährt, wenn ihre<br />
seelische Gesundheit sehr wahrscheinlich länger als sechs<br />
Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand<br />
abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />
beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten<br />
ist. Das zuständige Jugendamt lehnte den Antrag<br />
jedoch ab und begründete dies damit, dass es sich bei<br />
der von den Eltern ausgewählten Maßnahme um eine sogenannte<br />
Selbstbeschaffung handele.<br />
Diese ablehnende Entscheidung konnte die Familie nicht<br />
nachvollziehen. Denn sämtliche Schritte, die im Zusammenhang<br />
mit einer positiven Einflussnahme auf die Entwicklung<br />
des Kindes standen und noch stehen, seien unmittelbar<br />
auch mit dem Jugendamt abgestimmt worden.<br />
Die Familie bat deshalb den Bürgerbeauftragten, sie bei<br />
der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zum Wohle<br />
des Kindes zu unterstützen.<br />
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