Jahresbericht 2015_final_2_web
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Als Selbstverwaltungskörperschaften haben die gesetzlichen<br />
Krankenkassen vom Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit<br />
eingeräumt bekommen, auch das Recht eines<br />
schwerbehinderten Menschen zum Beitritt in die GKV von<br />
einer Altersgrenze abhängig zu machen (§ 9 Abs. 1, Satz 1<br />
Nr. 4., 2. Halbsatz SGB V). Von dieser Option haben viele<br />
Krankenkassen Gebrauch gemacht. Insofern kam es für<br />
den vorliegenden Einzelfall auf die konkreten Umstände<br />
und die satzungsrechtliche Regelung der von der schwerbehinderten<br />
Bürgerin in Aussicht genommenen Krankenkasse<br />
an. Der Bürgerbeauftragte gab der Bürgerin damit<br />
eine Informationsgrundlage für ihr individuelles Beratungsgespräch<br />
mit der Krankenkasse, wofür sie sich sehr bedankte.<br />
Energetische Gebäudesanierungen wirken sich auf die<br />
Höhe der KdU aus<br />
Eine Bürgerin bezog ALG II-Leistungen. Diese beinhalten<br />
auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung<br />
(KdU). Das Jobcenter machte nun geltend, dass die<br />
Wohnung der Bürgerin zu teuer geworden sei und die Miete<br />
die Höchstgrenze für die Kosten angemessenen Wohnraums<br />
überschreite. Deshalb könne die Miete nun nicht<br />
mehr voll übernommen werden. Die Bürgerin möge sich<br />
eine billigere Wohnung suchen. Dem hielt die Bürgerin<br />
entgegen, dass zwar die Grundmiete für ihre Wohnung<br />
gestiegen sei. Dies gehe aber darauf zurück, dass am Gebäude<br />
energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt<br />
worden seien, so dass umgekehrt die Heizkosten gesunken<br />
seien und nun sogar deutlich unter den vorgegebenen<br />
Höchstgrenzen lägen. Dies habe zur Folge, dass die Summe<br />
aller Kostenbestandteile niedriger sei, als die Summe<br />
der Höchstgrenzen, die vom Jobcenter benannt worden<br />
waren. Die Bürgerin machte dem Bürgerbeauftragten<br />
gegenüber deutlich, dass sie überhaupt nicht verstehen<br />
könne, weshalb sie sich eine in der Summe teurere Wohnung<br />
suchen solle. Zudem sei sie gesundheitlich eingeschränkt<br />
und mache sich große Sorgen im Hinblick auf<br />
einen eventuell notwendig werdenden Umzug.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Mit dieser nachvollziehbaren<br />
Argumentation bat der Bürgerbeauftragte das zuständige<br />
Jobcenter um Prüfung, ob nicht doch die für die Wohnung<br />
insgesamt anfallenden Kosten Grundlage der zu<br />
gewährenden Leistungen sein könnten. Dies vor dem Hintergrund,<br />
dass die Bürgerin überhaupt keinen Einfluss auf<br />
die Sanierungsmaßnahmen hatte und eben infolge der<br />
energetischen Sanierung niedrigere Heizkosten zu erwarten<br />
seien.<br />
47