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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Als Selbstverwaltungskörperschaften haben die gesetzlichen<br />

Krankenkassen vom Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit<br />

eingeräumt bekommen, auch das Recht eines<br />

schwerbehinderten Menschen zum Beitritt in die GKV von<br />

einer Altersgrenze abhängig zu machen (§ 9 Abs. 1, Satz 1<br />

Nr. 4., 2. Halbsatz SGB V). Von dieser Option haben viele<br />

Krankenkassen Gebrauch gemacht. Insofern kam es für<br />

den vorliegenden Einzelfall auf die konkreten Umstände<br />

und die satzungsrechtliche Regelung der von der schwerbehinderten<br />

Bürgerin in Aussicht genommenen Krankenkasse<br />

an. Der Bürgerbeauftragte gab der Bürgerin damit<br />

eine Informationsgrundlage für ihr individuelles Beratungsgespräch<br />

mit der Krankenkasse, wofür sie sich sehr bedankte.<br />

Energetische Gebäudesanierungen wirken sich auf die<br />

Höhe der KdU aus<br />

Eine Bürgerin bezog ALG II-Leistungen. Diese beinhalten<br />

auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung<br />

(KdU). Das Jobcenter machte nun geltend, dass die<br />

Wohnung der Bürgerin zu teuer geworden sei und die Miete<br />

die Höchstgrenze für die Kosten angemessenen Wohnraums<br />

überschreite. Deshalb könne die Miete nun nicht<br />

mehr voll übernommen werden. Die Bürgerin möge sich<br />

eine billigere Wohnung suchen. Dem hielt die Bürgerin<br />

entgegen, dass zwar die Grundmiete für ihre Wohnung<br />

gestiegen sei. Dies gehe aber darauf zurück, dass am Gebäude<br />

energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt<br />

worden seien, so dass umgekehrt die Heizkosten gesunken<br />

seien und nun sogar deutlich unter den vorgegebenen<br />

Höchstgrenzen lägen. Dies habe zur Folge, dass die Summe<br />

aller Kostenbestandteile niedriger sei, als die Summe<br />

der Höchstgrenzen, die vom Jobcenter benannt worden<br />

waren. Die Bürgerin machte dem Bürgerbeauftragten<br />

gegenüber deutlich, dass sie überhaupt nicht verstehen<br />

könne, weshalb sie sich eine in der Summe teurere Wohnung<br />

suchen solle. Zudem sei sie gesundheitlich eingeschränkt<br />

und mache sich große Sorgen im Hinblick auf<br />

einen eventuell notwendig werdenden Umzug.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Mit dieser nachvollziehbaren<br />

Argumentation bat der Bürgerbeauftragte das zuständige<br />

Jobcenter um Prüfung, ob nicht doch die für die Wohnung<br />

insgesamt anfallenden Kosten Grundlage der zu<br />

gewährenden Leistungen sein könnten. Dies vor dem Hintergrund,<br />

dass die Bürgerin überhaupt keinen Einfluss auf<br />

die Sanierungsmaßnahmen hatte und eben infolge der<br />

energetischen Sanierung niedrigere Heizkosten zu erwarten<br />

seien.<br />

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