Jahresbericht 2015_final_2_web
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erlaubnisvertrag abgeschlossen. Er regelt, dass Grundstücke<br />
bzw. Grundstücksteile für den Straßenausbau verwendet<br />
und deshalb vom Straßenbaulastträger in Besitz (=<br />
tatsächliche Gewalt über eine Sache) genommen werden<br />
dürfen. Gleichzeitig erklärt der Eigentümer, diese Flächen<br />
in dem Umfang, der für den Straßenbau dann tatsächlich<br />
benötigt wird, zu einem späteren Zeitpunkt gegen<br />
Entschädigung zu verkaufen. Wenn die Straße dann<br />
gebaut wurde, findet eine sog. „Straßenschlussvermessung“<br />
statt, so dass man weiß, welche Flächen wirklich<br />
konkret für die Straße benötigt wurden. Über diese wird<br />
dann im zweiten Schritt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen.<br />
Soweit die Theorie. Beim geplanten und<br />
dann durchgeführten Ausbau einer thüringischen<br />
Landesstraße klemmte nun<br />
jedoch die praktische Umsetzung des<br />
zweiten Schrittes: Eine Bürgerin wandte<br />
sich deshalb an den Bürgerbeauftragten<br />
und trug ihm vor, im Jahre 2006 mit der<br />
Straßenbauverwaltung des Freistaats<br />
den Bauerlaubnisvertrag abgeschlossen<br />
zu haben. „Nun ist die Straße endlich<br />
fertig und auch eingemessen, aber ich<br />
habe jetzt Anfang <strong>2015</strong> immer noch keinen<br />
Kaufvertrag in der Hand!“ empörte sich die Bürgerin.<br />
„Ich habe meinen Teil der Vereinbarung erfüllt, aber von<br />
der anderen Seite werde ich nur vertröstet“, stellte sie enttäuscht<br />
fest und bat den Bürgerbeauftragten deshalb um<br />
Unterstützung.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Dieser klärte zunächst mit<br />
Hilfe des zuständigen Landratsamtes, an welcher Stelle die<br />
Abwicklung der Angelegenheit jetzt klemmte. Es wurde<br />
deutlich, dass das zuständige Straßenbauamt nach Fertigstellung<br />
der Straßenbaumaßnahme die nötige Trennvermessung<br />
der Grundstücke zwar bereits beim Thüringer<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Auftrag<br />
gegeben hatte. Das Landesamt war jedoch wegen der<br />
hohen Anzahl betroffener Flurstücke und beteiligter Eigentümer<br />
mit der Schlussvermessung, deren Auswertung und<br />
der folgenden Fortführung des Liegenschaftskatasters in<br />
Verzug geraten. Eine weitere Anfrage des Bürgerbeauftragten<br />
beim Landesamt führte dann zu dem Ergebnis,<br />
dass die Arbeiten abgeschlossen waren und nun die Offenlegung<br />
des Liegenschaftskatasters kurz bevor stand.<br />
Sofern im Zuge dieser Offenlegung keine Einwände erhoben<br />
werden würden, könne das Verfahren Mitte des Jahres<br />
rechtskräftig abgeschlossen und damit beendet werden,<br />
hieß es aus dem Landesamt.<br />
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