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Jahresbericht 2015_final_2_web

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erlaubnisvertrag abgeschlossen. Er regelt, dass Grundstücke<br />

bzw. Grundstücksteile für den Straßenausbau verwendet<br />

und deshalb vom Straßenbaulastträger in Besitz (=<br />

tatsächliche Gewalt über eine Sache) genommen werden<br />

dürfen. Gleichzeitig erklärt der Eigentümer, diese Flächen<br />

in dem Umfang, der für den Straßenbau dann tatsächlich<br />

benötigt wird, zu einem späteren Zeitpunkt gegen<br />

Entschädigung zu verkaufen. Wenn die Straße dann<br />

gebaut wurde, findet eine sog. „Straßenschlussvermessung“<br />

statt, so dass man weiß, welche Flächen wirklich<br />

konkret für die Straße benötigt wurden. Über diese wird<br />

dann im zweiten Schritt der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen.<br />

Soweit die Theorie. Beim geplanten und<br />

dann durchgeführten Ausbau einer thüringischen<br />

Landesstraße klemmte nun<br />

jedoch die praktische Umsetzung des<br />

zweiten Schrittes: Eine Bürgerin wandte<br />

sich deshalb an den Bürgerbeauftragten<br />

und trug ihm vor, im Jahre 2006 mit der<br />

Straßenbauverwaltung des Freistaats<br />

den Bauerlaubnisvertrag abgeschlossen<br />

zu haben. „Nun ist die Straße endlich<br />

fertig und auch eingemessen, aber ich<br />

habe jetzt Anfang <strong>2015</strong> immer noch keinen<br />

Kaufvertrag in der Hand!“ empörte sich die Bürgerin.<br />

„Ich habe meinen Teil der Vereinbarung erfüllt, aber von<br />

der anderen Seite werde ich nur vertröstet“, stellte sie enttäuscht<br />

fest und bat den Bürgerbeauftragten deshalb um<br />

Unterstützung.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Dieser klärte zunächst mit<br />

Hilfe des zuständigen Landratsamtes, an welcher Stelle die<br />

Abwicklung der Angelegenheit jetzt klemmte. Es wurde<br />

deutlich, dass das zuständige Straßenbauamt nach Fertigstellung<br />

der Straßenbaumaßnahme die nötige Trennvermessung<br />

der Grundstücke zwar bereits beim Thüringer<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Auftrag<br />

gegeben hatte. Das Landesamt war jedoch wegen der<br />

hohen Anzahl betroffener Flurstücke und beteiligter Eigentümer<br />

mit der Schlussvermessung, deren Auswertung und<br />

der folgenden Fortführung des Liegenschaftskatasters in<br />

Verzug geraten. Eine weitere Anfrage des Bürgerbeauftragten<br />

beim Landesamt führte dann zu dem Ergebnis,<br />

dass die Arbeiten abgeschlossen waren und nun die Offenlegung<br />

des Liegenschaftskatasters kurz bevor stand.<br />

Sofern im Zuge dieser Offenlegung keine Einwände erhoben<br />

werden würden, könne das Verfahren Mitte des Jahres<br />

rechtskräftig abgeschlossen und damit beendet werden,<br />

hieß es aus dem Landesamt.<br />

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