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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Bearbeitung<br />

Die folgende Grafik macht deutlich, was der Bürgerbeauftragte<br />

bei der Anliegenbearbeitung konkret getan hat. Es<br />

werden dafür fünf Bearbeitungsdimensionen unterschieden,<br />

wobei bei ein und demselben Anliegen häufig mehrere<br />

Schritte zum Tragen kommen. In der folgenden Grafik<br />

sind also Mehrfachnennungen enthalten. Es kann wie folgt<br />

differenziert werden:<br />

a) Der Bürgerbeauftragte klärt den vorgetragenen Sachverhalt<br />

– in der Regel in Rücksprache mit den beteiligten<br />

Stellen – möglichst umfassend auf.<br />

b) Der Bürgerbeauftragte vermittelt bzw. mediiert zwischen<br />

Bürger und Verwaltung.<br />

c) Der Bürgerbeauftragte informiert, gibt Auskünfte und<br />

berät.<br />

d) Der Bürgerbeauftragte leitet Anliegen an die zuständige<br />

Stelle weiter.<br />

e) Der Bürgerbeauftragte sieht von einer sachlichen Prüfung<br />

ab bzw. wird aus anderen Gründen nicht tätig.<br />

Was wurde im Rahmen der Bearbeitung durch<br />

den Bürgerbeauftragten getan?<br />

Sachverhaltsaufklärung<br />

55,2%<br />

Vermittlung, Mediation<br />

23,7%<br />

Information, Auskunft, Beratung<br />

76,8%<br />

Weiterleitung<br />

7,1%<br />

nicht tätig geworden/von sachlicher<br />

Prüfung abgesehen<br />

16,5%<br />

1,0% 10,0% 100,0%<br />

25

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