Jahresbericht 2015_final_2_web
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Reflexion<br />
Der Bürgerbeauftragte im Qualitätstest<br />
Bei den betroffenen Bürgern nachgefragt<br />
Im Berichtsjahr hat der Bürgerbeauftragte seine Arbeit einem<br />
Qualitätstest unterzogen. Dazu wandte er sich im Oktober<br />
<strong>2015</strong> mit einem Fragebogen an die Bürgerinnen und<br />
Bürger, deren Bürgeranliegen im Zeitraum vom 1. Juli 2014<br />
bis zum 30. Juni <strong>2015</strong> abgeschlossen wurden. Insgesamt<br />
561 Fragebögen wurden versandt. Wenn im genannten<br />
Zeitraum mehrere Anliegen eines Bürgers bearbeitet wurden,<br />
wurde nur ein Fragebogen versandt. Der Fragebogen<br />
enthielt dazu folgenden Hinweis: „Wenn Sie in der<br />
Vergangenheit mehrere Anliegen an den Bürgerbeauftragten<br />
gerichtet haben, beantworten Sie die Fragen bitte<br />
für eines Ihrer Anliegen.“ Dem Anschreiben an die Befragten<br />
lag ein frankierter Rückumschlag bei, weil finanzielle<br />
Überlegungen der z.T. sozial sehr bedürftigen Bürger eine<br />
Teilnahme nicht verhindern sollten. Die Befragung war vollständig<br />
anonym.<br />
Im Rücklauf erhielt der Bürgerbeauftragte insgesamt 293<br />
ausgefüllte Bögen, was einer Beteiligung von 52,23 Prozent<br />
entspricht. Alle Bögen waren auswertbar.<br />
Inhalt und Testergebnisse<br />
Zunächst wurden sieben Fragen mit der folgenden Instruktion<br />
gestellt: Ich bitte Sie, die Fragen zu beantworten, indem<br />
Sie auf der Skala – wie bei Schulnoten – zwischen<br />
sehr gut und sehr schlecht ankreuzen. Wenn Sie sich nicht<br />
mehr erinnern können, kreuzen Sie bitte die Antwort „ich<br />
weiß nicht“ an.<br />
1. Wie gut können Sie sich noch an das<br />
Anliegen erinnern, mit dem Sie sich an den<br />
Bürgerbeauftragten gewandt haben?<br />
sehr gut<br />
84,0%<br />
mittel<br />
2,0%<br />
gut<br />
13,3%<br />
Abb. 1: Insgesamt 97 Prozent der Befragten können sich<br />
„sehr gut“ (84 %) bzw. „gut“ (13,3 %) an ihr Anliegen erinnern.<br />
Insofern können Fehler bei der Beantwortung der<br />
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