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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Erfahrung verfügen und im Umgang mit derlei Problemlagen<br />

geübt sind, war der Bürgerbeauftragte zuversichtlich,<br />

dass die Angelegenheit konstruktiv geklärt werden kann.<br />

Diese Auskunft des Bürgerbeauftragten beruhigte die Bürgerin<br />

im Hinblick auf die nächsten Schritte beim Hausverkauf<br />

und die dabei nötige Beteiligung des Vormundschaftsgerichtes.<br />

Bürgerbeauftragter wendet eine Rückzahlung der Berufsausbildungsbeihilfe<br />

ab<br />

Im Rahmen einer Bürgersprechstunde schilderte eine Bürgerin<br />

ihre Schwierigkeiten mit der Agentur für Arbeit. Die<br />

Bürgerin absolvierte eine Ausbildung zur Kinderpflegerin.<br />

Danach begann sie eine<br />

Ausbildung als Erzieherin,<br />

die sie aber aus gesundheitlichen<br />

Gründen abbrechen<br />

musste. Aufgrund<br />

dessen meldete sie sich bei<br />

der zuständigen Agentur<br />

für Arbeit arbeitssuchend.<br />

Trotz Angabe ihrer Erstausbildung<br />

zur Kinderpflegerin<br />

erhielt sie eine Einladung<br />

zur Berufsberatung. Begründet<br />

wurde diese Einladung<br />

damit, dass die Ausbildung zur Kinderpflegerin in<br />

Thüringen keine anerkannte Berufsausbildung, sondern nur<br />

die Vorstufe eines sozialpädagogischen Berufes sei. Nach<br />

dem Beratungstermin wurde der Bürgerin eine berufsvorbereitende<br />

Bildungsmaßnahme angeboten, in deren<br />

Rahmen auch Berufsausbildungsbeihilfe 3 beantragt und<br />

Fahrtkosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden<br />

können. Die Bürgerin trat daraufhin die berufsvorbereitende<br />

Maßnahme an. Der von ihr gestellte Antrag auf<br />

Berufsausbildungsbeihilfe wurde bewilligt, wobei die Fahrtkosten<br />

vorerst nicht berücksichtigt wurden.<br />

Knapp einen Monat später teilte die Agentur für Arbeit der<br />

Bürgerin aber mit, dass sie die berufsvorbereitende Maßnahme<br />

sofort beenden müsse, da sie ja bereits über einen<br />

Berufsabschluss verfüge und sie somit gar keinen Anspruch<br />

auf eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme habe<br />

und damit auch nicht auf Berufsausbildungsbeihilfe. Die<br />

Bewilligung zur Berufsausbildungsbeihilfe sei aus diesem<br />

3<br />

Onlinedokument unter:<br />

http://www.arbeitsagentur.de/<strong>web</strong>/wcm/idc/groups/public/documents/<strong>web</strong>datei/mdaw/md<br />

k1/~edisp/l6019022dstbai378655.pdf (abgerufen am 11.9.<strong>2015</strong>)<br />

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