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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Sie bedankte sich aber für die Bemühungen des Bürgerbeauftragten.<br />

Bürgerin bemängelt die in Thüringen geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen für die dauerhafte Anerkennung von<br />

Motopäden als pädagogische Fachkräfte<br />

Im Rahmen einer auswärtigen Bürgersprechstunde wandte<br />

sich eine Bürgerin, die über einen Abschluss als Staatlich<br />

geprüfte Motopädin/Mototherapeutin (Motopädie 5 ) verfügt,<br />

an den Bürgerbeauftragten und schilderte ihre Problemlage:<br />

Mit ihrer Ausbildung unterstütze sie Kinder mit<br />

Bewegungs- und Wahrnehmungseinschränkungen in integrativen<br />

Kindertagesstätten. Allerdings verfüge sie laut<br />

zuständigem Ministerium mit ihrem Abschluss nicht über<br />

einen der in § 14 Absatz 1 Satz 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />

(ThürKitaG) genannten Ausbildungs- und<br />

Prüfungsnachweise.<br />

Sie habe bereits als Motopädin in einer integrativen Kindertagesstätte<br />

gearbeitet. Für diese Beschäftigung lag ihr<br />

auch eine zeitlich unbefristete Anerkennung als geeignete<br />

pädagogische Fachkraft nach § 14 Absatz 3 ThürKitaG<br />

vor. Diese erteilte Genehmigung war allerdings trägerund<br />

einrichtungsbezogen. Folglich verlor diese Anerkennung<br />

mit dem Wechsel des Arbeitgebers ihre Wirksamkeit.<br />

Der Bürgerin wurde seitens des zuständigen Ministeriums<br />

nunmehr lediglich eine befristete und auf die Betreuung<br />

von bestimmten Kindern mit besonderem Förderbedarf<br />

bezogene Anerkennung bewilligt. Diese Befristung führe<br />

jedoch, so argumentierte die Bürgerin, zu einer ständigen<br />

Unsicherheit hinsichtlich ihrer Weiterbeschäftigung in der<br />

Kindertagesstätte. Sie könne nicht verstehen, warum in<br />

Thüringen Motopäden ausgebildet worden sind, aber nun<br />

keine Anerkennung im Rahmen ihrer Einsatzmöglichkeiten<br />

stattfinde.<br />

Sie bat den Bürgerbeauftragten deshalb um Unterstützung<br />

dahingehend, dass dieser Beruf im Rahmen des § 14 Thür-<br />

KitaG 6 eine dauerhafte Anerkennung als pädagogische<br />

Fachkraft erhält.<br />

5<br />

Die Motopädie ist eine Form der Förderung und Therapie, die psychologische, pädagogische,<br />

sport- und erziehungswissenschaftliche mit medizinischen Erkenntnissen und Methoden verknüpft.<br />

Zentraler Ansatz ist die Bewegung, genauer die Wechselwirkung zwischen dem Körper<br />

in Bewegung und der Psyche des Menschen. Diese Wechselwirkung wird auch in dem international<br />

anerkannten Begriff Psychomotorik zum Ausdruck gebracht. Bewegung wird verstanden<br />

als ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung, als Teil der Auseinandersetzung<br />

des Menschen mit seinem Körper sowie mit dem materialen und sozialen Umfeld.<br />

(https://de.wikipedia.org/wiki/Motopädie; online abgerufen am 8.9.<strong>2015</strong>)<br />

6<br />

[…]Das für Kindertageseinrichtungen zuständige Ministerium kann generell oder im Einzelfall<br />

Personal mit weiteren staatlichen oder nicht-staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsnachweisen<br />

als fachlich geeignet anerkennen.<br />

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