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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Teilnahme an der Generalversammlung des Europäischen<br />

Ombudsman-Instituts in Mainz, 20.-21.09.<strong>2015</strong><br />

Am 21. September <strong>2015</strong> fand im rheinland-pfälzischen<br />

Landtag in Mainz die Generalversammlung des Europäischen<br />

Ombudsman-Institutes (EOI) statt, an der auch der<br />

Bürgerbeauftragte des<br />

Freistaats Thüringen teilnahm.<br />

Das EOI vereinigt die<br />

Ombudspersonen regionaler,<br />

nationaler und<br />

internationaler Ebene in<br />

Europa, fördert deren<br />

Zusammenarbeit und<br />

den wissenschaftlichen<br />

Austausch zwischen den<br />

Einrichtungen. Das EOI<br />

hat seinen Sitz in Innsbruck<br />

(Österreich).<br />

In seinem Grußwort unterstrich der rheinland-pfälzische<br />

Minister der Justiz und für Verbraucherschutz Prof. Dr.<br />

Gerhard Robbers, die Bedeutung der Ombudsleute in den<br />

jeweiligen Ländern und deren Austausch untereinander. Er<br />

stellte aus der Sicht der Landesregierung von Rheinland-<br />

Pfalz die positiven Erfahrungen mit der Arbeit des rheinland-pfälzischen<br />

Bürgerbeauftragten heraus. 1974 wurde<br />

die Institution eines vom Landtag gewählten Bürgerbeauftragten<br />

als erste in Deutschland eingerichtet. Zentraler Tagesordnungspunkt<br />

der Versammlung war die Neuwahl<br />

des Präsidiums sowie des Vorstandes des EOI. Als neuer<br />

Präsident des EOI wurde mit Dieter Burgard ein Deutscher<br />

gewählt. Burgard ist Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz.<br />

Dr. Kurt Herzberg gratulierte seinem Kollegen<br />

herzlich zu dessen Wahl und wünschte ihm für die wichtige<br />

neue Aufgabe viel Kraft, Geschick und Erfolg.<br />

Die Generalversammlung verabschiedete zum einen eine<br />

Vereinbarung zur Unabhängigkeit des Ombudsmans in<br />

Europa. Weiter erörterten die Ombudspersonen die Kernpunkte<br />

einer Resolution zur Situation der Flüchtlinge in Europa,<br />

in der das Europäische Parlament, der Europarat<br />

und die Regierungen der europäischen Länder aufgefordert<br />

werden, die Menschenrechte für Flüchtlinge in Europa<br />

sicherzustellen. Das EOI betont darin auch, dass die<br />

Ombudsmaneinrichtungen in Europa allen Bürgern offen<br />

stehen und somit auch den Flüchtlingen zugänglich sein<br />

müssen. Die Endredaktion des Resolutionstextes wurde<br />

dem Vorstand übertragen.<br />

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