Jahresbericht 2015_final_2_web
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Teilnahme an der Generalversammlung des Europäischen<br />
Ombudsman-Instituts in Mainz, 20.-21.09.<strong>2015</strong><br />
Am 21. September <strong>2015</strong> fand im rheinland-pfälzischen<br />
Landtag in Mainz die Generalversammlung des Europäischen<br />
Ombudsman-Institutes (EOI) statt, an der auch der<br />
Bürgerbeauftragte des<br />
Freistaats Thüringen teilnahm.<br />
Das EOI vereinigt die<br />
Ombudspersonen regionaler,<br />
nationaler und<br />
internationaler Ebene in<br />
Europa, fördert deren<br />
Zusammenarbeit und<br />
den wissenschaftlichen<br />
Austausch zwischen den<br />
Einrichtungen. Das EOI<br />
hat seinen Sitz in Innsbruck<br />
(Österreich).<br />
In seinem Grußwort unterstrich der rheinland-pfälzische<br />
Minister der Justiz und für Verbraucherschutz Prof. Dr.<br />
Gerhard Robbers, die Bedeutung der Ombudsleute in den<br />
jeweiligen Ländern und deren Austausch untereinander. Er<br />
stellte aus der Sicht der Landesregierung von Rheinland-<br />
Pfalz die positiven Erfahrungen mit der Arbeit des rheinland-pfälzischen<br />
Bürgerbeauftragten heraus. 1974 wurde<br />
die Institution eines vom Landtag gewählten Bürgerbeauftragten<br />
als erste in Deutschland eingerichtet. Zentraler Tagesordnungspunkt<br />
der Versammlung war die Neuwahl<br />
des Präsidiums sowie des Vorstandes des EOI. Als neuer<br />
Präsident des EOI wurde mit Dieter Burgard ein Deutscher<br />
gewählt. Burgard ist Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz.<br />
Dr. Kurt Herzberg gratulierte seinem Kollegen<br />
herzlich zu dessen Wahl und wünschte ihm für die wichtige<br />
neue Aufgabe viel Kraft, Geschick und Erfolg.<br />
Die Generalversammlung verabschiedete zum einen eine<br />
Vereinbarung zur Unabhängigkeit des Ombudsmans in<br />
Europa. Weiter erörterten die Ombudspersonen die Kernpunkte<br />
einer Resolution zur Situation der Flüchtlinge in Europa,<br />
in der das Europäische Parlament, der Europarat<br />
und die Regierungen der europäischen Länder aufgefordert<br />
werden, die Menschenrechte für Flüchtlinge in Europa<br />
sicherzustellen. Das EOI betont darin auch, dass die<br />
Ombudsmaneinrichtungen in Europa allen Bürgern offen<br />
stehen und somit auch den Flüchtlingen zugänglich sein<br />
müssen. Die Endredaktion des Resolutionstextes wurde<br />
dem Vorstand übertragen.<br />
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