The SAME procedure as every crisis: Die vier ... - Die Welt
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estehenden indirekten Verpflichtungen Deutschlands als einer der größten Nettozahler im Euroraum und<br />
Miteigentümer der EZB hingewiesen werden. Denn wie bereits erläutert, trägt Deutschland mit 217<br />
Milliarden Euro einen enormen Teil des 750 Milliarden Euro umf<strong>as</strong>senden Rettungsschirmes.<br />
Im Rahmen dieser Problematik sollte zunächst durch die Beantwortung der Frage sieben festgestellt<br />
werden, ob die Experten der Finanzwirtschaft die Stabilitätskriterien des Euro eingehalten sehen und ob<br />
Deutschland in diesem Zusammenhang für Schulden der Mittelmeeranrainerstaaten über die<br />
Rettungspakete und die EZB indirekt haftet. 282 Des Weiteren war mit Hilfe der Expertenbefragung zu<br />
untersuchen, inwieweit d<strong>as</strong> von der Bundesregierung vehement verteidigte Bail-out-Verbot aufrecht zu<br />
halten sei, um eine unmittelbare Haftung Deutschlands zu verhindern. <strong>Die</strong> Entscheidung der EZB<br />
griechische Staatsanleihen während der Krise zu kaufen, betrachteten 42,86 % der Befragten als<br />
Rückschritt für die Unabhängigkeit der Zentralbank und somit als Verstoß gegen die Kriterien. 283<br />
Außerdem stimmten bemerkenswerte 57,14 % zu, d<strong>as</strong>s die Stabilität der Währung durch d<strong>as</strong><br />
Nichteinhalten des Stabilitätspaktes in große Gefahr geraten sei. Auch durch d<strong>as</strong> Ignorieren des<br />
Haftungsausschlusses sehen 21,43 % der Experten eine Gefahr für den Euro, da sie angaben, d<strong>as</strong>s<br />
Deutschland derzeit für Schulden der Mittelmeeranrainer einstehe. Lediglich 21,43 % wählten keinen der<br />
Punkte und können somit keinen Verstoß gegen die Stabilitätskriterien beobachten. Bezüglich des Bailout-Verbotes,<br />
welches in der neunten Frage im Vordergrund stand, äußerten sich die Befragten sehr<br />
eindeutig, da nur ein Befragter der unbedingten Duldung des Bail-outs zustimmte. Es ist zu erkennen, d<strong>as</strong>s<br />
ein Verbot unter allen Umständen beibehalten werden sollte. Auch einer kurzfristigen Umgehung des<br />
Artikels 122 der EU-Verträge gaben nur 14,29 % ihre Zustimmung, wobei darauf hingewiesen wurde, in<br />
diesem Zusammenhang einen temporären Ansatz zu verfolgen. Mit einer enormen Zustimmungsquote<br />
von 92,88 % der Befragten ist es jedoch unbedingt notwendig, ein verbessertes Insolvenzrecht im<br />
Euroraum zu etablieren, um eine Mithaftung der Partnerstaaten umgehen zu können. Dabei sollte nach<br />
Meinung der Experten von einer stärkeren Einbindung des IWF als Lender of L<strong>as</strong>t Resort abgesehen<br />
werden. Seine Erfahrungen mit Staatsverschuldungen sollten jedoch unbedingt Berücksichtigung finden.<br />
Werden nun die Ergebnisse der Untersuchungen zusammengef<strong>as</strong>st, lässt sich feststellen, d<strong>as</strong>s den<br />
Ausführungen der <strong>The</strong>se nur bedingt Recht gegeben werden kann. Deutschland profitierte und profitiert<br />
trotz Krise auch weiterhin durch die Einführung des Euro und haftet bereits indirekt für Schulden anderer<br />
Mitgliedsländer. Eine unmittelbare Haftung ist jedoch wegen der innenpolitischen Gefahr, aber vor allem<br />
wegen der enormen Bel<strong>as</strong>tung des Haushaltes durch die Stellung als größter Nettozahler und der bereits<br />
heute vereinbarten Rettungsmaßnahmen, auszuschließen.<br />
7.2.2. <strong>The</strong>se V<br />
Wie in Unterabschnitt 5.1.2. dargestellt, definiert sich die fünfte <strong>The</strong>se des <strong>SAME</strong>-Modells durch Kritik<br />
am derzeitigen Währungssystem der Euro-Länder. 284 Verschiedene Lösungsansätze waren bereits<br />
Gegenstand dieser <strong>The</strong>senbeschreibung. Speziell im Bereich des „Lender of L<strong>as</strong>t Ressort“ in Verbindung<br />
mit den besonderen Eigenschaften von Geld kristallisierten sich kritische Punkte heraus, w<strong>as</strong> nicht nur<br />
Steuergelder gefährdet, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen nach sich zieht, da i.d.R. bloß größere<br />
282 Vgl. Anhang 5, S. A58.<br />
283 Vgl. Anhang 2, S. A7.<br />
284 Vgl. zur Darstellung des <strong>SAME</strong>-Modells Kapitel 4.<br />
41<br />
Beitrag zum Postbank Finance Award 2011