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Klimaschutzplan 2050

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möglich sowie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll. Der verbleibende Energiebedarf<br />

wird durch CO2-freien, erneuerbaren Strom gedeckt (Sektorkopplung). Im<br />

Verkehrssektor gelingt dies sowohl durch die Einführung und Verbreitung direktelektrischer<br />

Antriebstechniken als auch – perspektivisch – durch den Einsatz<br />

strombasierter Kraftstoffe unter anderem im Luft- und Seeverkehr auf der Basis einer<br />

CO2-neutralen Stromversorgung. Im Gebäudebereich spielt Strom aus erneuerbaren<br />

Energien, z.B. für Wärmepumpen, neben anderen erneuerbaren Energien eine<br />

immer wichtigere Rolle bei der Wärmeversorgung. Sowohl im Gebäudebereich als<br />

auch im Verkehrsbereich erschließen sich dadurch zusätzliche Optionen zur<br />

Flexibilisierung der Stromnachfrage (z.B. durch Speicherung von Strom in<br />

Fahrzeugbatterien oder von Wärme in Heizungsanlagen) und damit zur besseren<br />

Nutzbarkeit erneuerbarer Energien im Energiesystem. Je weiter Deutschland in der<br />

Umsetzung vorankommt, umso größer wird die Interaktion zwischen den Sektoren<br />

Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäuden sowie Industrie (Sektorkopplung). Dieses<br />

Zusammenspiel wird die Bundesregierung aktiv gestalten. Dabei kommt der<br />

Stromerzeugung eine Schlüsselstellung zur CO2-neutralen Entwicklung der Sektoren<br />

Gebäude, Verkehr und Industrie zu.<br />

Die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparungen sind<br />

wesentliche Bestandteile der Strategie zur Dekarbonisierung, um den zusätzlichen<br />

Bedarf an erneuerbarer Stromerzeugung im Rahmen des weiteren Ausbaus der<br />

erneuerbaren Erzeugungskapazitäten decken zu können. Damit wird gleichzeitig ein<br />

wichtiger Beitrag zu einer ressourceneffizienten und naturverträglichen<br />

Energiewende geleistet.<br />

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung umfassen bisher nur diejenigen<br />

Emissionen, die nach den Regeln des Kyoto-Protokolls den Vertragsstaaten direkt<br />

angerechnet werden. Nicht erfasst sind hingegen die Kohlendioxidemissionen (bzw.<br />

Einbindung) aus Landnutzung und Forstwirtschaft sowie die Deutschland<br />

zuzurechnenden Emissionen des internationalen Luft- und Seeverkehrs.<br />

Die Bilanzierung der Emissionen aus Landnutzung und Forstwirtschaft ist mit<br />

erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden. Daher bezieht die<br />

Bundesregierung diesen Sektor bisher nicht direkt in die nationalen Klimaziele ein.<br />

Dennoch bestehen auch in diesem Bereich Potenziale für die Vermeidung von<br />

Emissionen sowie für die Einbindung von Kohlendioxid in Wäldern und Böden.<br />

Insbesondere mit Blick auf die im Übereinkommen von Paris geforderte<br />

Treibhausgasneutralität spätestens in der zweiten Jahrhunderthälfte kommt diesem<br />

Sektor eine langfristige Bedeutung zu. Die Bundesregierung bezieht daher die<br />

künftige Gestaltung dieses Sektors in den <strong>Klimaschutzplan</strong> mit ein.<br />

Die Emissionen des internationalen Luft- und Seeverkehrs sind als anthropogene<br />

Emissionen bei der Erreichung des im Übereinkommen von Paris vereinbarten<br />

Langfristziels der Treibhausgasneutralität zu berücksichtigen. Die Bundesregierung<br />

unterstützt die laufenden Prozesse im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit<br />

in ICAO und IMO und setzt sich für einen anspruchsvollen Beitrag beider Sektoren<br />

zum Erreichen der globalen Treibhausgasneutralität ein. Wenngleich die<br />

internationalen Emissionen auch künftig nicht direkt auf die nationalen Klimaziele<br />

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