Klimaschutzplan 2050
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möglich sowie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll. Der verbleibende Energiebedarf<br />
wird durch CO2-freien, erneuerbaren Strom gedeckt (Sektorkopplung). Im<br />
Verkehrssektor gelingt dies sowohl durch die Einführung und Verbreitung direktelektrischer<br />
Antriebstechniken als auch – perspektivisch – durch den Einsatz<br />
strombasierter Kraftstoffe unter anderem im Luft- und Seeverkehr auf der Basis einer<br />
CO2-neutralen Stromversorgung. Im Gebäudebereich spielt Strom aus erneuerbaren<br />
Energien, z.B. für Wärmepumpen, neben anderen erneuerbaren Energien eine<br />
immer wichtigere Rolle bei der Wärmeversorgung. Sowohl im Gebäudebereich als<br />
auch im Verkehrsbereich erschließen sich dadurch zusätzliche Optionen zur<br />
Flexibilisierung der Stromnachfrage (z.B. durch Speicherung von Strom in<br />
Fahrzeugbatterien oder von Wärme in Heizungsanlagen) und damit zur besseren<br />
Nutzbarkeit erneuerbarer Energien im Energiesystem. Je weiter Deutschland in der<br />
Umsetzung vorankommt, umso größer wird die Interaktion zwischen den Sektoren<br />
Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäuden sowie Industrie (Sektorkopplung). Dieses<br />
Zusammenspiel wird die Bundesregierung aktiv gestalten. Dabei kommt der<br />
Stromerzeugung eine Schlüsselstellung zur CO2-neutralen Entwicklung der Sektoren<br />
Gebäude, Verkehr und Industrie zu.<br />
Die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparungen sind<br />
wesentliche Bestandteile der Strategie zur Dekarbonisierung, um den zusätzlichen<br />
Bedarf an erneuerbarer Stromerzeugung im Rahmen des weiteren Ausbaus der<br />
erneuerbaren Erzeugungskapazitäten decken zu können. Damit wird gleichzeitig ein<br />
wichtiger Beitrag zu einer ressourceneffizienten und naturverträglichen<br />
Energiewende geleistet.<br />
Die Klimaschutzziele der Bundesregierung umfassen bisher nur diejenigen<br />
Emissionen, die nach den Regeln des Kyoto-Protokolls den Vertragsstaaten direkt<br />
angerechnet werden. Nicht erfasst sind hingegen die Kohlendioxidemissionen (bzw.<br />
Einbindung) aus Landnutzung und Forstwirtschaft sowie die Deutschland<br />
zuzurechnenden Emissionen des internationalen Luft- und Seeverkehrs.<br />
Die Bilanzierung der Emissionen aus Landnutzung und Forstwirtschaft ist mit<br />
erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden. Daher bezieht die<br />
Bundesregierung diesen Sektor bisher nicht direkt in die nationalen Klimaziele ein.<br />
Dennoch bestehen auch in diesem Bereich Potenziale für die Vermeidung von<br />
Emissionen sowie für die Einbindung von Kohlendioxid in Wäldern und Böden.<br />
Insbesondere mit Blick auf die im Übereinkommen von Paris geforderte<br />
Treibhausgasneutralität spätestens in der zweiten Jahrhunderthälfte kommt diesem<br />
Sektor eine langfristige Bedeutung zu. Die Bundesregierung bezieht daher die<br />
künftige Gestaltung dieses Sektors in den <strong>Klimaschutzplan</strong> mit ein.<br />
Die Emissionen des internationalen Luft- und Seeverkehrs sind als anthropogene<br />
Emissionen bei der Erreichung des im Übereinkommen von Paris vereinbarten<br />
Langfristziels der Treibhausgasneutralität zu berücksichtigen. Die Bundesregierung<br />
unterstützt die laufenden Prozesse im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit<br />
in ICAO und IMO und setzt sich für einen anspruchsvollen Beitrag beider Sektoren<br />
zum Erreichen der globalen Treibhausgasneutralität ein. Wenngleich die<br />
internationalen Emissionen auch künftig nicht direkt auf die nationalen Klimaziele<br />
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