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Klimaschutzplan 2050

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Zu diesem Zweck wird die Bundesregierung prüfen, wie Anreizstrukturen für<br />

klimafreundliche Investitionen verbessert werden können (vergleiche auch<br />

Maßnahme zu Klimareporting, Kapitel Industrie und Wirtschaft).<br />

Die Bundesregierung wird daran arbeiten, die Voraussetzungen dafür zu<br />

verbessern, dass die Fehlallokation von Kapital vermieden werden kann.<br />

Die Bundesregierung wird darauf hinweisen, dass am Markt zunehmend<br />

Angebote für die umwelt-und klimagerechte Geldanlage entstehen und prüfen,<br />

inwieweit dies auch auf öffentliche Geldanlagen übertragen werden kann.<br />

Nachhaltige Investitionen erfordern auf Nachhaltigkeit ausgerichtete<br />

Investoren und für diese geeignete Finanzierungsinstrumente und<br />

Finanzprodukte. Die Bundesregierung wird sich im multilateralen Rahmen<br />

dafür einsetzen, dass Ziele der Nachhaltigkeit eine größere Rolle z.B. bei der<br />

Umsetzung der Mittel multilateraler Entwicklungsbanken spielen. Multilaterale<br />

Entwicklungsbanken sollen stärker als bisher zur Mobilisierung privater<br />

Ressourcen für nachhaltige Investitionen beitragen.<br />

Nachhaltiger Handel<br />

Auch im internationalen Handel werden externe Kosten verursacht. Treibstoffe für<br />

Luft-und Seefahrt sind subventioniert bzw. von Steuerung weitgehend<br />

ausgenommen. Deutschland sollte sich hier für einen Subventionsabbau bzw.<br />

adäquate Besteuerung einsetzen. Prinzipien der Nachhaltigkeit sollen außerdem in<br />

Handelsabkommen stärker berücksichtigt werden.<br />

Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen sollten im Handel bevorzugt werden<br />

können. Hierfür sollte Deutschland sich im Rahmen der EU und der WTO einsetzen.<br />

Bewertung gesellschaftlichen Fortschritts<br />

Die anstehenden Transformationsprozesse müssen sozialverträglich gestaltet<br />

werden. Hierbei spielen die Kriterien des VN Ziels für Nachhaltige Entwicklung<br />

„Armut in jeder Form und überall beenden“ (SDG 1) eine wichtige Rolle. Zu einem<br />

tragfähigen Wohlstand und gesellschaftlichem Fortschritt tragen neben materiellen<br />

auch immaterielle Bestandteile gesellschaftlichen Wohlstands und individuellen<br />

Wohlergehens bei. Das heißt, in die Betrachtung und Bewertung von Wohlstand<br />

sollte der kombinierte Einsatz wirtschaftlicher Güter und Infrastrukturen, Fähigkeiten<br />

und Beziehungen in der Gesellschaft und vor allem der verfügbare Reichtum eines<br />

Landes an natürlichen Lebensgrundlagen und Ökosystemen mit aufgenommen..<br />

Dazu sollten ergänzend zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) weitere Ansätze mit<br />

betrachtet werden. Die Bundesregierung wird prüfen, ob und inwieweit eine<br />

Ergänzung mit Orientierung an anderen Wohlfahrtsmaßstäben erfolgen kann.<br />

Harmonisierung des Umweltmonitorings<br />

Die Erhebung und Bereitstellung von Umweltdaten obliegt insbesondere den<br />

Ländern. Sie ist teilweise auf die kommunale Ebene übertragen. Umweltdaten<br />

statistischer und georeferenzierter Art tragen in besonderem Maße zur Transparenz<br />

bei der Umsetzung von Maßnahmen bei. Die Bewertung und Steuerung der<br />

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