Klimaschutzplan 2050
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Eine Neuinstallation von Heizsystemen, die erneuerbare Energien effizient<br />
nutzen, wird dann im Vergleich zu Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen<br />
deutlich attraktiver sein.<br />
Zur Unterstützung des Ziels sollen künftig auch geeignete Anreize zur<br />
Nutzung und Errichtung von Gebäuden geprüft werden, die mehr Energie<br />
erzeugen, als für den Betrieb erforderlich ist. Hierzu wurden mit dem<br />
Effizienzhaus Plus Standard, dem Sonnenhauskonzept oder ersten<br />
Pilotvorhaben zur Einspeisung solarthermisch erzeugter Energien in<br />
Wärmenetze technologieoffene Ansätze entwickelt, die – jeweils in<br />
Verbindung mit hocheffizientem baulichem Wärmeschutz –die Eckpfeiler<br />
Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien vereinen.<br />
Energieüberschüsse aus solchen Häusern können innerhalb vernetzter<br />
Quartiere verteilt oder ins Wärme- oder Stromnetz eingespeist werden und so<br />
zusätzlich einen Ausgleich für weniger effiziente Gebäude bilden.<br />
Bestandsgebäude sollen bis zum Jahr <strong>2050</strong> ebenfalls durch<br />
Energieeffizienzmaßnahmen und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer<br />
Energien derart saniert werden, dass sie dem Anspruch eines nahezu<br />
klimaneutralen Gebäudebestands genügen. Die energetischen Anforderungen<br />
an Bestandsgebäude werden daher schrittweise bis 2030 und in<br />
wirtschaftlicher Weise weiterentwickelt. Werden Heizungen in bestehenden<br />
Gebäuden neu installiert bzw. ausgetauscht, sind entsprechende Anreize<br />
dafür zu setzen, dass möglichst hohe Anteile der Wärme durch erneuerbare<br />
Energien bereitgestellt werden. Die Einführung einer anteiligen<br />
Nutzungspflicht erneuerbarer Energien wird bei einer umfassenden<br />
Gebäudesanierung und gegebener Wirtschaftlichkeit geprüft.<br />
Die Bundesregierung wird für den Gebäudebestand zeitnah auf der Basis des<br />
Energieeinsparrechts eine Systematik entwickeln, die Gebäudeeigentümern<br />
eine energetische Einordnung des jeweiligen Gebäudes nach Klassen<br />
ermöglicht.<br />
Individuelle freiwillige Sanierungsfahrpläne, die bereits in der ESG verankert<br />
sind und zeitnah eingeführt werden, werden den Sanierungsbedarf hin zu<br />
einem nahezu klimaneutralen Gebäude aufzeigen. Wie im Energiekonzept der<br />
Bundesregierung beschlossen, soll so ein am Zielniveau „nahezu<br />
klimaneutrales Gebäude“ ausgerichteter Sanierungsfahrplan für Gebäude im<br />
Bestand bis <strong>2050</strong> stufenweise auf das Zielniveau führen. Dabei sind bei<br />
Bestandsgebäuden Verbraucherinteressen zu berücksichtigen und<br />
Überforderungen zu vermeiden. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit<br />
vorgezogene Sanierungen durch geeignete Anreize unterstützt werden<br />
können, beispielsweise durch das bewährte CO2-<br />
Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm zur Förderung<br />
erneuerbarer Energien sowie das Programm Energetische Stadtsanierung für<br />
die energieeffiziente Entwicklung von Stadtquartieren.<br />
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