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Klimaschutzplan 2050

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Eine Neuinstallation von Heizsystemen, die erneuerbare Energien effizient<br />

nutzen, wird dann im Vergleich zu Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen<br />

deutlich attraktiver sein.<br />

Zur Unterstützung des Ziels sollen künftig auch geeignete Anreize zur<br />

Nutzung und Errichtung von Gebäuden geprüft werden, die mehr Energie<br />

erzeugen, als für den Betrieb erforderlich ist. Hierzu wurden mit dem<br />

Effizienzhaus Plus Standard, dem Sonnenhauskonzept oder ersten<br />

Pilotvorhaben zur Einspeisung solarthermisch erzeugter Energien in<br />

Wärmenetze technologieoffene Ansätze entwickelt, die – jeweils in<br />

Verbindung mit hocheffizientem baulichem Wärmeschutz –die Eckpfeiler<br />

Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien vereinen.<br />

Energieüberschüsse aus solchen Häusern können innerhalb vernetzter<br />

Quartiere verteilt oder ins Wärme- oder Stromnetz eingespeist werden und so<br />

zusätzlich einen Ausgleich für weniger effiziente Gebäude bilden.<br />

Bestandsgebäude sollen bis zum Jahr <strong>2050</strong> ebenfalls durch<br />

Energieeffizienzmaßnahmen und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer<br />

Energien derart saniert werden, dass sie dem Anspruch eines nahezu<br />

klimaneutralen Gebäudebestands genügen. Die energetischen Anforderungen<br />

an Bestandsgebäude werden daher schrittweise bis 2030 und in<br />

wirtschaftlicher Weise weiterentwickelt. Werden Heizungen in bestehenden<br />

Gebäuden neu installiert bzw. ausgetauscht, sind entsprechende Anreize<br />

dafür zu setzen, dass möglichst hohe Anteile der Wärme durch erneuerbare<br />

Energien bereitgestellt werden. Die Einführung einer anteiligen<br />

Nutzungspflicht erneuerbarer Energien wird bei einer umfassenden<br />

Gebäudesanierung und gegebener Wirtschaftlichkeit geprüft.<br />

Die Bundesregierung wird für den Gebäudebestand zeitnah auf der Basis des<br />

Energieeinsparrechts eine Systematik entwickeln, die Gebäudeeigentümern<br />

eine energetische Einordnung des jeweiligen Gebäudes nach Klassen<br />

ermöglicht.<br />

Individuelle freiwillige Sanierungsfahrpläne, die bereits in der ESG verankert<br />

sind und zeitnah eingeführt werden, werden den Sanierungsbedarf hin zu<br />

einem nahezu klimaneutralen Gebäude aufzeigen. Wie im Energiekonzept der<br />

Bundesregierung beschlossen, soll so ein am Zielniveau „nahezu<br />

klimaneutrales Gebäude“ ausgerichteter Sanierungsfahrplan für Gebäude im<br />

Bestand bis <strong>2050</strong> stufenweise auf das Zielniveau führen. Dabei sind bei<br />

Bestandsgebäuden Verbraucherinteressen zu berücksichtigen und<br />

Überforderungen zu vermeiden. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit<br />

vorgezogene Sanierungen durch geeignete Anreize unterstützt werden<br />

können, beispielsweise durch das bewährte CO2-<br />

Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm zur Förderung<br />

erneuerbarer Energien sowie das Programm Energetische Stadtsanierung für<br />

die energieeffiziente Entwicklung von Stadtquartieren.<br />

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