Klimaschutzplan 2050
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Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wichtig, die den betroffenen Unternehmen<br />
mittel- bis langfristige Planungssicherheit gibt. Entscheidend sind<br />
Marktmechanismen, die mit einem Cap ein auf Knappheit beruhendes Preissignal<br />
setzen und mit denen dann angemessene Anreize für Emissionsminderungen und<br />
Investitionsentscheidungen einhergehen. Der Emissionshandel muss so ausgestaltet<br />
werden, dass die betroffenen Emissionen europaweit zielkonform gemindert werden.<br />
Die Bundesregierung setzt sich daher für eine nachhaltige Stärkung des<br />
Emissionshandels ein. Für die Bundesregierung ist es dabei zentral, dass die<br />
effizientesten und klimaschonendsten Technologien als Benchmark gesetzt werden.<br />
Die 10 Prozent der in dieser Hinsicht besten Anlagen müssen von weiteren CO2-<br />
Minderungsauflagen befreit werden. Außerdem sind angemessene Regelungen zum<br />
sogenannten „direkten und indirekten carbon leakage“, die eine etwaige<br />
emissionshandelsbedingte Verlagerung von CO2-Emissionen ins außereuropäische<br />
Ausland vorbeugen, vorzusehen.<br />
Die Transformation hin zur Treibhausgasneutralität erfordert nachhaltiges<br />
Wirtschaften insgesamt, etwa im Rahmen gesellschaftlich verantwortungsvollen<br />
Handelns in der Lieferkette oder im Rahmen einer transparenten<br />
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die Beschlüsse von Elmau<br />
nehmen etwa ausdrücklich Bezug auf die gemeinsame Verantwortung von<br />
Regierung und Wirtschaft aller G7-Staaten für Lieferketten, in der EU wurde 2014<br />
bereits die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung präzisiert. Schließlich sind<br />
Chancen und Risiken des Klimawandels nunmehr auch Bestandteil von<br />
Managementsystemen, etwa der novellierten Umweltmanagementnorm DIN EN ISO<br />
14001:2015.<br />
Verlässliche Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung für eine sozial und<br />
ökonomisch planbare und gewinnbringende Transformation zu einem klimaneutralen<br />
Wirtschaften. Diese Rahmenbedingungen müssen daher möglichst früh gesetzt<br />
werden. Daran orientieren sich die im Folgenden genannten Maßnahmen.<br />
Maßnahmen<br />
Im Handlungsfeld Industrie und Wirtschaft wirken bereits heute eine Reihe von<br />
Maßnahmen. Zu nennen ist hier der europäische Emissionshandel; er setzt die EU-<br />
Ziele für 2020 und zukünftig 2030 in dem vom ETS betroffenen Sektoren um. Die<br />
Bundesregierung setzt sich für weitere Reformen zur Stärkung des<br />
Emissionshandels ein. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die zu<br />
einer stärkeren Nutzung von Effizienzpotenzialen führen, beispielsweise<br />
verpflichtende (Auditpflicht nach Energiedienstleistungsgesetz) und auf finanziellen<br />
Anreizen basierende Instrumente zur Einführung von Energie- und<br />
Umweltmanagementsystemen sowie Investitionsförderungen. Zur Verbreitung<br />
energieeffizienter Produkte ist ein Instrumentenmix etabliert, der sowohl<br />
verpflichtende (sogenannte Ökodesign-Richtlinie) als auch freiwillige Elemente<br />
(Produktkennzeichnung durch z.B. Blauer Engel, EU-Umweltzeichen) enthält. Die<br />
Emissionen fluorierter Treibhausgase (sogenannte F-Gase) werden durch die EU-F-<br />
Gas-Verordnung 517/2014 adressiert. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
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