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Klimaschutzplan 2050

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Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wichtig, die den betroffenen Unternehmen<br />

mittel- bis langfristige Planungssicherheit gibt. Entscheidend sind<br />

Marktmechanismen, die mit einem Cap ein auf Knappheit beruhendes Preissignal<br />

setzen und mit denen dann angemessene Anreize für Emissionsminderungen und<br />

Investitionsentscheidungen einhergehen. Der Emissionshandel muss so ausgestaltet<br />

werden, dass die betroffenen Emissionen europaweit zielkonform gemindert werden.<br />

Die Bundesregierung setzt sich daher für eine nachhaltige Stärkung des<br />

Emissionshandels ein. Für die Bundesregierung ist es dabei zentral, dass die<br />

effizientesten und klimaschonendsten Technologien als Benchmark gesetzt werden.<br />

Die 10 Prozent der in dieser Hinsicht besten Anlagen müssen von weiteren CO2-<br />

Minderungsauflagen befreit werden. Außerdem sind angemessene Regelungen zum<br />

sogenannten „direkten und indirekten carbon leakage“, die eine etwaige<br />

emissionshandelsbedingte Verlagerung von CO2-Emissionen ins außereuropäische<br />

Ausland vorbeugen, vorzusehen.<br />

Die Transformation hin zur Treibhausgasneutralität erfordert nachhaltiges<br />

Wirtschaften insgesamt, etwa im Rahmen gesellschaftlich verantwortungsvollen<br />

Handelns in der Lieferkette oder im Rahmen einer transparenten<br />

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die Beschlüsse von Elmau<br />

nehmen etwa ausdrücklich Bezug auf die gemeinsame Verantwortung von<br />

Regierung und Wirtschaft aller G7-Staaten für Lieferketten, in der EU wurde 2014<br />

bereits die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung präzisiert. Schließlich sind<br />

Chancen und Risiken des Klimawandels nunmehr auch Bestandteil von<br />

Managementsystemen, etwa der novellierten Umweltmanagementnorm DIN EN ISO<br />

14001:2015.<br />

Verlässliche Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung für eine sozial und<br />

ökonomisch planbare und gewinnbringende Transformation zu einem klimaneutralen<br />

Wirtschaften. Diese Rahmenbedingungen müssen daher möglichst früh gesetzt<br />

werden. Daran orientieren sich die im Folgenden genannten Maßnahmen.<br />

Maßnahmen<br />

Im Handlungsfeld Industrie und Wirtschaft wirken bereits heute eine Reihe von<br />

Maßnahmen. Zu nennen ist hier der europäische Emissionshandel; er setzt die EU-<br />

Ziele für 2020 und zukünftig 2030 in dem vom ETS betroffenen Sektoren um. Die<br />

Bundesregierung setzt sich für weitere Reformen zur Stärkung des<br />

Emissionshandels ein. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die zu<br />

einer stärkeren Nutzung von Effizienzpotenzialen führen, beispielsweise<br />

verpflichtende (Auditpflicht nach Energiedienstleistungsgesetz) und auf finanziellen<br />

Anreizen basierende Instrumente zur Einführung von Energie- und<br />

Umweltmanagementsystemen sowie Investitionsförderungen. Zur Verbreitung<br />

energieeffizienter Produkte ist ein Instrumentenmix etabliert, der sowohl<br />

verpflichtende (sogenannte Ökodesign-Richtlinie) als auch freiwillige Elemente<br />

(Produktkennzeichnung durch z.B. Blauer Engel, EU-Umweltzeichen) enthält. Die<br />

Emissionen fluorierter Treibhausgase (sogenannte F-Gase) werden durch die EU-F-<br />

Gas-Verordnung 517/2014 adressiert. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

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