Klimaschutzplan 2050
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insbesondere in diesem Handlungsfeld, dass bis zum Jahr 2030 die Basis dafür<br />
gelegt sein muss, dass das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im<br />
Jahr <strong>2050</strong> erreicht werden kann. Gemäß dem Zwischenziel für 2030 müssen die<br />
Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich auf 70 bis 72 Mio. t CO2-Äquivalente<br />
bis 2030 gemindert werden.<br />
Um langfristig einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, muss<br />
deutlich mehr und deutlich schneller in die energetische Optimierung des heutigen<br />
Bestands investiert werden. Spätestens im Jahr 2030 müssen die politischen<br />
Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein, dass die energetische Sanierung von<br />
Gebäuden dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands<br />
weitgehend genügt.<br />
Für die bis 2030 zu errichtenden Neubauten bedeutet dies, dass der energetische<br />
Standard von Wohn- und Nichtwohngebäuden schrittweise gegenüber dem<br />
derzeitigen Niveau nochmals deutlich weiterzuentwickeln ist. Das geltende<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot wird dabei nicht infrage gestellt. Die Bundesregierung<br />
wendet daher erhebliche Mittel auf, um die Umsetzung der Standards zu begleiten.<br />
Beispiele sind insbesondere das CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder.<br />
Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien sowie<br />
Informationsangebote und Kompetenzzentren.<br />
Parallel zur deutlichen Erhöhung der Energieeffizienz ist der Anteil erneuerbarer<br />
Energien am Endenergieverbrauch im Bereich Gebäude im Jahr 2030 sukzessive<br />
auszuweiten, um schrittweise das Ziel eines nahezu klimaneutralen<br />
Gebäudebestandes bis <strong>2050</strong> zu erreichen. Dabei gilt es, auf Grundlage der bis 2020<br />
erreichten Ergebnisse weitere Etappen zu definieren und die Zielerreichung mit<br />
erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen.<br />
Damit einhergehen muss auch eine deutliche Reduzierung der direkten Verbrennung<br />
fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Dabei<br />
können in einer Übergangsphase hocheffiziente Brennwertkessel, die ausschließlich<br />
fossile Energien nutzen, einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung,<br />
Energieversorgung und zur Emissionseinsparung leisten. Um „Lock in-Effekte“ zu<br />
vermeiden, werden die Förderbedingungen so gestaltet, dass die Nutzung von<br />
Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen, deutlich attraktiver ist, als die<br />
Nutzung von Heizsystemen auf Basis fossiler Energien.<br />
Eine Möglichkeit zur Zielerreichung können Systeme sein, die erneuerbare Energien<br />
direkt nutzen aber auch solche, die z.B. erneuerbare Energien über Power-to-Gas<br />
(nachhaltige Brenngase, die z.B. in das Gasnetz eingespeist werden) oder Power-to-<br />
Liquid nutzen.<br />
Für Nichtwohngebäude ist primär die nach wie vor unzureichende Datenlage<br />
hinsichtlich Nutzung, Ausprägung und Energiebedarf zu verbessern. Bereits mit dem<br />
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung wurde dies adressiert.<br />
Basierend darauf und unter Berücksichtigung der im Nichtwohngebäudebereich stark<br />
differierenden Nutzungen wird die Bundesregierung auch die energetischen<br />
Anforderungen an Nichtwohngebäude im Hinblick auf das Ziel im Jahr <strong>2050</strong><br />
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