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Klimaschutzplan 2050

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insbesondere in diesem Handlungsfeld, dass bis zum Jahr 2030 die Basis dafür<br />

gelegt sein muss, dass das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im<br />

Jahr <strong>2050</strong> erreicht werden kann. Gemäß dem Zwischenziel für 2030 müssen die<br />

Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich auf 70 bis 72 Mio. t CO2-Äquivalente<br />

bis 2030 gemindert werden.<br />

Um langfristig einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, muss<br />

deutlich mehr und deutlich schneller in die energetische Optimierung des heutigen<br />

Bestands investiert werden. Spätestens im Jahr 2030 müssen die politischen<br />

Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein, dass die energetische Sanierung von<br />

Gebäuden dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands<br />

weitgehend genügt.<br />

Für die bis 2030 zu errichtenden Neubauten bedeutet dies, dass der energetische<br />

Standard von Wohn- und Nichtwohngebäuden schrittweise gegenüber dem<br />

derzeitigen Niveau nochmals deutlich weiterzuentwickeln ist. Das geltende<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot wird dabei nicht infrage gestellt. Die Bundesregierung<br />

wendet daher erhebliche Mittel auf, um die Umsetzung der Standards zu begleiten.<br />

Beispiele sind insbesondere das CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder.<br />

Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien sowie<br />

Informationsangebote und Kompetenzzentren.<br />

Parallel zur deutlichen Erhöhung der Energieeffizienz ist der Anteil erneuerbarer<br />

Energien am Endenergieverbrauch im Bereich Gebäude im Jahr 2030 sukzessive<br />

auszuweiten, um schrittweise das Ziel eines nahezu klimaneutralen<br />

Gebäudebestandes bis <strong>2050</strong> zu erreichen. Dabei gilt es, auf Grundlage der bis 2020<br />

erreichten Ergebnisse weitere Etappen zu definieren und die Zielerreichung mit<br />

erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen.<br />

Damit einhergehen muss auch eine deutliche Reduzierung der direkten Verbrennung<br />

fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Dabei<br />

können in einer Übergangsphase hocheffiziente Brennwertkessel, die ausschließlich<br />

fossile Energien nutzen, einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung,<br />

Energieversorgung und zur Emissionseinsparung leisten. Um „Lock in-Effekte“ zu<br />

vermeiden, werden die Förderbedingungen so gestaltet, dass die Nutzung von<br />

Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen, deutlich attraktiver ist, als die<br />

Nutzung von Heizsystemen auf Basis fossiler Energien.<br />

Eine Möglichkeit zur Zielerreichung können Systeme sein, die erneuerbare Energien<br />

direkt nutzen aber auch solche, die z.B. erneuerbare Energien über Power-to-Gas<br />

(nachhaltige Brenngase, die z.B. in das Gasnetz eingespeist werden) oder Power-to-<br />

Liquid nutzen.<br />

Für Nichtwohngebäude ist primär die nach wie vor unzureichende Datenlage<br />

hinsichtlich Nutzung, Ausprägung und Energiebedarf zu verbessern. Bereits mit dem<br />

Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung wurde dies adressiert.<br />

Basierend darauf und unter Berücksichtigung der im Nichtwohngebäudebereich stark<br />

differierenden Nutzungen wird die Bundesregierung auch die energetischen<br />

Anforderungen an Nichtwohngebäude im Hinblick auf das Ziel im Jahr <strong>2050</strong><br />

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