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Klimaschutzplan 2050

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Kommunaler Klimaschutz<br />

Klimaschutz gilt nicht als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Zwar sind<br />

viele Städte und Gemeinden in Deutschland bereits seit einigen Jahren bei den<br />

Themen Klimaschutz und Energieeffizienz sehr engagiert. Dennoch ist es für die<br />

Kommunen nicht selbstverständlich, dem Klimaschutz im Rahmen ihrer<br />

Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. der Bauleitplanung oder der Bewirtschaftung<br />

eigener Liegenschaften) immer gezielt Rechnung zu tragen. Für viele<br />

Klimaschutzmaßnahmen ist aber ein aktives Handeln auf regionaler und lokaler<br />

Ebene wichtig. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, auf welche Weise es<br />

gelingen kann, dem Klimaschutz auch auf regionaler und lokaler Ebene noch ein<br />

höheres Gewicht zukommen zu lassen und wie die Kommunen bei eigenen<br />

Klimaschutzaktivitäten gestärkt werden können.<br />

6. Umsetzung und Fortschreibung des <strong>Klimaschutzplan</strong>s<br />

Die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des <strong>Klimaschutzplan</strong>s der<br />

Bundesregierung folgt dem fünfjährigen Rhythmus der regelmäßigen Überprüfung<br />

der Beiträge zum Übereinkommen von Paris. Die erste Fortschreibung erfolgt zu<br />

dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris neue<br />

Beiträge vorlegen müssen, dies wird spätestens bis Ende 2019/Anfang 2020 der Fall<br />

sein.<br />

Im Sinne eines lernenden Prozesses werden die Zwischenziele und Meilensteine, die<br />

eingeschlagenen Transformationspfade und damit verknüpften Maßnahmen<br />

hinsichtlich der Konsistenz mit der Zielerreichung kontinuierlich überprüft und bei<br />

Bedarf angepasst um auf technische, gesellschaftliche, politische, soziale und<br />

ökonomische Entwicklungen und Veränderungen sowie neue wissenschaftliche<br />

Ergebnisse zu reagieren.<br />

Der deutschen Klimaschutzstrategie soll so ein umfassender kurz-, mittel- und<br />

langfristig verlässlicher Rahmen gegeben werden. Mit der Fortschreibung sollen<br />

Ziele für die Minderung von Treibhausgasemissionen definiert, Maßnahmen<br />

konkretisiert und ggf. angepasst, die Umsetzung transparent gemacht sowie der<br />

Klimaschutzpolitik als gesamtstaatliche Aufgabe im föderalen System ein Rahmen<br />

gegeben werden.<br />

Maßnahmenprogramme<br />

Der <strong>Klimaschutzplan</strong> <strong>2050</strong> wird im Jahr 2018 mit einem in seiner Minderungswirkung<br />

quantifizierten Maßnahmenprogramm unterlegt, das sicherstellt, dass die 2030er<br />

Ziele erreicht werden. Für die Maßnahmenprogramme werden jeweils Impact<br />

Assessments durchgeführt, die die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen betrachten. Entsprechend folgt auf Fortschreibung des<br />

<strong>Klimaschutzplan</strong>s eine Überarbeitung des jeweils geltenden Maßnahmenprogramms.<br />

Dieses unterlegt die jeweils nächsten Reduktionsschritte und Meilensteine mit<br />

konkreten und möglichst in ihrer Minderungswirkung quantifizierten Maßnahmen. Die<br />

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