Klimaschutzplan 2050
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Kommunaler Klimaschutz<br />
Klimaschutz gilt nicht als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Zwar sind<br />
viele Städte und Gemeinden in Deutschland bereits seit einigen Jahren bei den<br />
Themen Klimaschutz und Energieeffizienz sehr engagiert. Dennoch ist es für die<br />
Kommunen nicht selbstverständlich, dem Klimaschutz im Rahmen ihrer<br />
Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. der Bauleitplanung oder der Bewirtschaftung<br />
eigener Liegenschaften) immer gezielt Rechnung zu tragen. Für viele<br />
Klimaschutzmaßnahmen ist aber ein aktives Handeln auf regionaler und lokaler<br />
Ebene wichtig. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, auf welche Weise es<br />
gelingen kann, dem Klimaschutz auch auf regionaler und lokaler Ebene noch ein<br />
höheres Gewicht zukommen zu lassen und wie die Kommunen bei eigenen<br />
Klimaschutzaktivitäten gestärkt werden können.<br />
6. Umsetzung und Fortschreibung des <strong>Klimaschutzplan</strong>s<br />
Die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des <strong>Klimaschutzplan</strong>s der<br />
Bundesregierung folgt dem fünfjährigen Rhythmus der regelmäßigen Überprüfung<br />
der Beiträge zum Übereinkommen von Paris. Die erste Fortschreibung erfolgt zu<br />
dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris neue<br />
Beiträge vorlegen müssen, dies wird spätestens bis Ende 2019/Anfang 2020 der Fall<br />
sein.<br />
Im Sinne eines lernenden Prozesses werden die Zwischenziele und Meilensteine, die<br />
eingeschlagenen Transformationspfade und damit verknüpften Maßnahmen<br />
hinsichtlich der Konsistenz mit der Zielerreichung kontinuierlich überprüft und bei<br />
Bedarf angepasst um auf technische, gesellschaftliche, politische, soziale und<br />
ökonomische Entwicklungen und Veränderungen sowie neue wissenschaftliche<br />
Ergebnisse zu reagieren.<br />
Der deutschen Klimaschutzstrategie soll so ein umfassender kurz-, mittel- und<br />
langfristig verlässlicher Rahmen gegeben werden. Mit der Fortschreibung sollen<br />
Ziele für die Minderung von Treibhausgasemissionen definiert, Maßnahmen<br />
konkretisiert und ggf. angepasst, die Umsetzung transparent gemacht sowie der<br />
Klimaschutzpolitik als gesamtstaatliche Aufgabe im föderalen System ein Rahmen<br />
gegeben werden.<br />
Maßnahmenprogramme<br />
Der <strong>Klimaschutzplan</strong> <strong>2050</strong> wird im Jahr 2018 mit einem in seiner Minderungswirkung<br />
quantifizierten Maßnahmenprogramm unterlegt, das sicherstellt, dass die 2030er<br />
Ziele erreicht werden. Für die Maßnahmenprogramme werden jeweils Impact<br />
Assessments durchgeführt, die die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />
Auswirkungen betrachten. Entsprechend folgt auf Fortschreibung des<br />
<strong>Klimaschutzplan</strong>s eine Überarbeitung des jeweils geltenden Maßnahmenprogramms.<br />
Dieses unterlegt die jeweils nächsten Reduktionsschritte und Meilensteine mit<br />
konkreten und möglichst in ihrer Minderungswirkung quantifizierten Maßnahmen. Die<br />
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