Klimaschutzplan 2050
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Maßnahmenprogramme werden in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag<br />
erarbeitet.<br />
Wissenschaftlicher Begleitprozess<br />
Überprüfung und Fortschreibung des <strong>Klimaschutzplan</strong>s sowie die Erarbeitung und<br />
Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen erfordern wissenschaftliche Analysen<br />
zu Szenarien sowie zu Wirksamkeit, Kosten, Folge- und Nebenwirkungen sowie<br />
ökonomischen und sozialen Chancen und Risiken der eingeschlagenen Pfade und<br />
ergriffenen strategischen Maßnahmen.<br />
Im Rahmen eines breit angelegten wissenschaftsbasierten Begleitprozesses wird<br />
eine von der Bundesregierung eingerichtete Wissenschaftsplattform ausgewählter<br />
natur- und sozialwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen diese Aufgabe<br />
übernehmen. Die Plattform wird für die Überprüfung und Fortschreibung des<br />
<strong>Klimaschutzplan</strong>s sowie die Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen<br />
wissenschaftliche Expertisen und Bewertungen zu klimaschutzrelevanten<br />
Themenstellungen erarbeiten und somit Orientierungs- und Entscheidungswissen zu<br />
generieren.<br />
Gesellschaftlicher Diskursprozess<br />
Überprüfung und Fortschreibung des <strong>Klimaschutzplan</strong>s erfolgen in einem<br />
gesellschaftlichen Diskursprozess unter breiter Beteiligung der Länder, Kommunen,<br />
Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger. Gegenstand dieses<br />
gesellschaftlichen Diskursprozesses wird dabei auch die Formulierung von<br />
Leitbildern und transformativen Pfaden („Vision <strong>2050</strong>“) zur Erreichung des Ziels der<br />
weitgehenden Treibhausgasneutralität Deutschlands sein. Wie der gesellschaftliche<br />
Diskursprozess organisiert wird, wird nach der Evaluation des 2015/2016<br />
durchgeführten breiten Dialogs zum <strong>Klimaschutzplan</strong> <strong>2050</strong> entschieden. Die mit dem<br />
<strong>Klimaschutzplan</strong> <strong>2050</strong> in Zusammenhang stehenden Beteiligungsprozesse werden<br />
regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.<br />
Auch die Umsetzung und Überarbeitung der Maßnahmenprogramme soll durch eine<br />
breite Beteiligung begleitet werden. Dazu wird das bereits 2015 von der<br />
Bundesregierung eingerichtete Aktionsbündnis Klimaschutz mit Vertreterinnen und<br />
Vertretern aller gesellschaftlichen Gruppen sowie der Länder und Kommunen<br />
fortgeführt. Das Aktionsbündnis soll die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen<br />
sowohl des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 als auch der<br />
Maßnahmenprogramme zum <strong>Klimaschutzplan</strong> <strong>2050</strong> unterstützen, die Aktivierung der<br />
vorhandenen Potenziale unter anderem durch eine Vernetzung eigener Aktivitäten<br />
der Teilnehmer/innen am Aktionsbündnis erleichtern und weitere<br />
Handlungsmöglichkeiten identifizieren.<br />
Monitoring<br />
Zur regelmäßigen Prüfung der Umsetzung und Zielerfüllung führt die<br />
Bundesregierung die Erstellung von Klimaschutzberichten auch über 2020<br />
grundsätzlich jährlich fort, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Die<br />
Klimaschutzberichte enthalten gemäß dem bereits eingeführten Format den Stand<br />
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