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Klimaschutzplan 2050

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Maßnahmenprogramme werden in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag<br />

erarbeitet.<br />

Wissenschaftlicher Begleitprozess<br />

Überprüfung und Fortschreibung des <strong>Klimaschutzplan</strong>s sowie die Erarbeitung und<br />

Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen erfordern wissenschaftliche Analysen<br />

zu Szenarien sowie zu Wirksamkeit, Kosten, Folge- und Nebenwirkungen sowie<br />

ökonomischen und sozialen Chancen und Risiken der eingeschlagenen Pfade und<br />

ergriffenen strategischen Maßnahmen.<br />

Im Rahmen eines breit angelegten wissenschaftsbasierten Begleitprozesses wird<br />

eine von der Bundesregierung eingerichtete Wissenschaftsplattform ausgewählter<br />

natur- und sozialwissenschaftlicher Forschungseinrichtungen diese Aufgabe<br />

übernehmen. Die Plattform wird für die Überprüfung und Fortschreibung des<br />

<strong>Klimaschutzplan</strong>s sowie die Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen<br />

wissenschaftliche Expertisen und Bewertungen zu klimaschutzrelevanten<br />

Themenstellungen erarbeiten und somit Orientierungs- und Entscheidungswissen zu<br />

generieren.<br />

Gesellschaftlicher Diskursprozess<br />

Überprüfung und Fortschreibung des <strong>Klimaschutzplan</strong>s erfolgen in einem<br />

gesellschaftlichen Diskursprozess unter breiter Beteiligung der Länder, Kommunen,<br />

Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger. Gegenstand dieses<br />

gesellschaftlichen Diskursprozesses wird dabei auch die Formulierung von<br />

Leitbildern und transformativen Pfaden („Vision <strong>2050</strong>“) zur Erreichung des Ziels der<br />

weitgehenden Treibhausgasneutralität Deutschlands sein. Wie der gesellschaftliche<br />

Diskursprozess organisiert wird, wird nach der Evaluation des 2015/2016<br />

durchgeführten breiten Dialogs zum <strong>Klimaschutzplan</strong> <strong>2050</strong> entschieden. Die mit dem<br />

<strong>Klimaschutzplan</strong> <strong>2050</strong> in Zusammenhang stehenden Beteiligungsprozesse werden<br />

regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.<br />

Auch die Umsetzung und Überarbeitung der Maßnahmenprogramme soll durch eine<br />

breite Beteiligung begleitet werden. Dazu wird das bereits 2015 von der<br />

Bundesregierung eingerichtete Aktionsbündnis Klimaschutz mit Vertreterinnen und<br />

Vertretern aller gesellschaftlichen Gruppen sowie der Länder und Kommunen<br />

fortgeführt. Das Aktionsbündnis soll die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen<br />

sowohl des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 als auch der<br />

Maßnahmenprogramme zum <strong>Klimaschutzplan</strong> <strong>2050</strong> unterstützen, die Aktivierung der<br />

vorhandenen Potenziale unter anderem durch eine Vernetzung eigener Aktivitäten<br />

der Teilnehmer/innen am Aktionsbündnis erleichtern und weitere<br />

Handlungsmöglichkeiten identifizieren.<br />

Monitoring<br />

Zur regelmäßigen Prüfung der Umsetzung und Zielerfüllung führt die<br />

Bundesregierung die Erstellung von Klimaschutzberichten auch über 2020<br />

grundsätzlich jährlich fort, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Die<br />

Klimaschutzberichte enthalten gemäß dem bereits eingeführten Format den Stand<br />

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