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Klimaschutzplan 2050

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Verkehrsverlagerung ist eine effektive Verbesserung der intermodalen<br />

Wettbewerbsbedingungen für den klimafreundlichen Schienenverkehr.<br />

Die Potenziale des Radverkehrs sollten – sowohl auf kurzen auch auf längeren<br />

Strecken - ausgeschöpft werden, um dessen Anteil an der Verkehrsleistung<br />

gegenüber der Verkehrsverflechtungsprognose (2,6 Prozent im Jahr 2030) weiter zu<br />

erhöhen. Dies kann durch eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur im Stadt-Umland-<br />

Bereich und insbesondere durch eine bessere Verknüpfung an den Schnittstellen<br />

zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht werden. So kann es<br />

gelingen, dass z.B. Fahrten innerorts und regional mehr und mehr mit dem Fahrrad<br />

oder dem Pedelec zurückgelegt werden.<br />

THG-Vermeidungspotenziale bestehen zudem durch eine größere Verbreitung von<br />

Lastenfahrrädern. Diese können sowohl bei den sogenannten Kurier-Express-Paket-<br />

Diensten als auch anderen Dienstleistungen mit geringem Transportaufwand<br />

Anwendung finden. Zudem kann durch eine Stärkung regionaler Produktions- und<br />

Konsumstrukturen Verkehr verringert werden.<br />

Attraktive Straßenräume laden dazu ein, häufiger zu Fuß zu gehen. Dadurch werden<br />

vor allem bei kurzen Wegen Emissionen eingespart. Bei Planungen werden<br />

klimafreundliche Verkehrsoptionen berücksichtigt.<br />

Im Luft- und Seeverkehr werden Emissionsminderungen durch alternative<br />

Antriebstechnologien und konstruktionstechnische Anpassungen erzielt. Da beide<br />

Sektoren bis auf weiteres auf Flüssigkraftstoffe angewiesen sein werden, sollen<br />

Möglichkeiten zur Beimischung von biogenen und EE-strombasierten Kraftstoffen<br />

geprüft werden. Die schrittweise Ablösung fossiler Stromerzeugung durch<br />

erneuerbare Energien ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für eine günstige<br />

Klimabilanz dieser Kraftstoffe. Auch biobasierte Kraftstoffe werden geprüft, sofern<br />

eine nachhaltige Erzeugung sichergestellt ist.<br />

Zur Förderung des Einsatzes und der Nutzung von treibhausgasarmen oder<br />

treibhausgasneutralen Verkehrsmitteln (nicht motorisierter Verkehr oder motorisierter<br />

Verkehr auf Basis erneuerbarer Energien) wird geprüft, wie die den Verkehr<br />

betreffenden Abgaben und Umlagen schrittweise und aufkommensneutral<br />

umgestaltet werden können, so dass ein möglichst treibhausgasarmes<br />

Verkehrsverhalten auch zu einem spürbaren finanziellen Vorteil für die Bürgerinnen<br />

und Bürger wie auch für die Unternehmen führt.<br />

Maßnahmen<br />

An den technologischen Grundlagen für eine weitgehend treibhausgasneutrale<br />

Mobilität, insbesondere für den Verkehrsträger Straße, wurde in den vergangenen<br />

Jahren gearbeitet. So kommen in den nächsten Jahren eine große Anzahl an Pkw-<br />

Modellen mit Elektro, Plug-In-Hybrid- bzw. Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb auf<br />

den Markt. Die Bundesregierung hat die Forschung und Entwicklung in diesem<br />

Bereich bisher mit über 2,6 Mrd. Euro gefördert. Die deutsche Automobilindustrie hat<br />

ihrerseits mehr als 15 Mrd. Euro in die Entwicklung der Elektromobilität investiert.<br />

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