Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern
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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 10<br />
_________________________________________________________________________<br />
1.10 <strong>Rente</strong>nabschläge fallen mit dem 65. Lebensjahr weg<br />
(Irrtum 10)<br />
Falsch:<br />
<strong>Die</strong> <strong>Rente</strong>nabschläge <strong>bei</strong> einer bereits erfolgten Frühverrentung (um zwei Jahre vorgezogene<br />
Altersgrenze nach 35 Beitragsjahren, Frauenaltersrente, Altersrente für Schwerbehin<strong>der</strong>te,<br />
Altersrente wegen Altersteilzeit o<strong>der</strong> nach Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit) fallen mit Erreichen des 65.<br />
Lebensjahres weg.<br />
Richtig:<br />
Errechnete <strong>Rente</strong>nabschläge bleiben während <strong>der</strong> gesamten <strong>Rente</strong>nbezugsdauer, also auch<br />
nach Vollendung des 65. Lebensjahres, weiterhin bestehen.<br />
Einige <strong>der</strong> hier genannten zehn <strong>Rente</strong>nirrtümer (insbes. die Irrtümer 2 sowie 6 bis 10) decken<br />
sich weitgehend mit <strong>den</strong> insgesamt 15 häufigsten <strong>Rente</strong>nirrtümern, die auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong><br />
Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung (DRV) aufgeführt sind [Ref. 1].<br />
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