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Studie Die Zukunft der gesetzlichen Rente - bei den VERS-Beratern

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Friedmar Fischer, Werner Siepe: <strong>Die</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> 16<br />

_________________________________________________________________________<br />

Durchschnittsverdiener mit 40 Beitragsjahren kann als Neurentner im Jahr 2010 daher nur<br />

knapp 42 % seines letzten Bruttogehalts als monatliche Bruttorente erwarten (47,1 % x 40/45<br />

Jahre).<br />

Eine noch geringere Bruttorentenquote erzielen Neurentner des Jahrgangs 1945, die 40 Jahre<br />

lang genau so viel verdient haben wie die Beitragsbemessungsgrenze in <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>nversicherung jeweils ausmachte. <strong>Die</strong>se Höchstrente liegt <strong>bei</strong> 1.958 Euro und<br />

berechnet sich wie folgt: aktueller <strong>Rente</strong>nwert 27,20 Euro x 72 Entgeltpunkte. <strong>Die</strong> insgesamt<br />

72 Entgeltpunkte errechnen sich aus 40 Beitragsjahren, die mit durchschnittlich 1,8<br />

Entgeltpunkten pro Jahr multipliziert wer<strong>den</strong>. Der höchste Entgeltpunkt lag <strong>bei</strong> rund 2,14 im<br />

Jahr 2005 und <strong>der</strong> niedrigste <strong>bei</strong> nur 1,65 im Jahr 1975. In Prozent <strong>der</strong><br />

Beitragsbemessungsgrenze in <strong>der</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung West in Höhe von 5.500<br />

Euro macht diese Höchstrente für 40 Beitragsjahre mit Höchstverdienst nur knapp 36 % aus.<br />

<strong>Die</strong> theoretisch <strong>den</strong>kbar zu erreichende Höchstrente steigt auf aktuell rund 2.200 Euro, wenn<br />

45 Beitragsjahre mit Höchstverdienst angenommen wür<strong>den</strong>. <strong>Die</strong> Bruttorentenquote läge aber<br />

selbst in diesem äußerst unwahrscheinlichen Fall nur <strong>bei</strong> 40 %.<br />

Sicherlich kann es nicht die Aufgabe von <strong>Rente</strong>nversicherungsberichten <strong>der</strong><br />

Bundesregierung sein, individuelle Bruttorentenquoten für eine Fülle von unterschiedlichen<br />

Fallgruppen (Gering-, Durchschnitts-, Höher- und Spitzenverdiener mit unterschiedlich<br />

langen Beitragszeiten) zu berechnen. An<strong>der</strong>erseits kann sich kein künftiger Rentner darauf<br />

verlassen, dass das offizielle Bruttorentenniveau im <strong>Rente</strong>neintrittsjahr mit seiner<br />

individuellen Bruttorentenquote übereinstimmt, wie aus <strong>den</strong> genannten Beispielen<br />

hervorgeht.<br />

2.3 Nettorentenniveau nach Abgaben und nach Steuern<br />

Bis zum Jahr 2000 lag das Nettorentenniveau <strong>bei</strong> rund 70 %. Durch die Einführung eines<br />

sog. demografischen Faktors nach <strong>der</strong> noch von Ex-Bundesar<strong>bei</strong>tsminister Norbert Blüm<br />

geplanten <strong>Rente</strong>nreform sollte es um 6 Prozentpunkte bis auf 64 % im Jahr 2030 sinken<br />

(siehe Bundestagsdrucksache 13/8011). Unter Nettorentenniveau ist die Netto-Standardrente<br />

in Prozent des Netto-Durchschnittsentgelts zu verstehen. Daher wer<strong>den</strong> Steuern und<br />

Sozialabgaben sowohl <strong>bei</strong>m Rentner als auch <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tnehmer berücksichtigt.<br />

Seit Ende 2003 wird das Nettorentenniveau in offiziellen Berichten <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

nicht mehr genannt. Begründet wird dies u.a. damit, dass die Steuerbelastung für<br />

Durchschnittsverdiener und Standardrentner seit Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes<br />

(AltEinkG) im Jahr 2005 nur noch für unterschiedliche <strong>Rente</strong>njahrgänge möglich sei.<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmeranteile zur <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung wer<strong>den</strong> im Zeitraum von 2005 bis<br />

2025 stufenweise von <strong>der</strong> Steuer freigestellt (zum Beispiel zu 40 % im Jahr 2010), während<br />

an<strong>der</strong>erseits die gesetzliche <strong>Rente</strong> stufenweise im Zeitraum von 2005 bis 2040 besteuert wird<br />

(zum Beispiel zu 60 % im Jahr 2010).<br />

<strong>Die</strong> Begründung für die Nicht-Berechnung von Nettorentenniveaus ist jedoch nicht<br />

stichhaltig. Es wäre ohne weiteres möglich, für je<strong>den</strong> Rentnerjahrgang und jedes Jahr (zum<br />

Beispiel Jahrgang 1945 mit <strong>Rente</strong>nbeginn im Jahr 2010 o<strong>der</strong> Jahrgang 1965 mit<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn im Jahr 2030 nach 45 Beitragsjahren) die zu zahlen<strong>den</strong> Steuern und damit das<br />

Nettorentenniveau auch nach Steuern zu berechnen.<br />

Für einen Standardrentner mit 45 Beitragsjahren ist dieses Nettorentenniveau von größerer<br />

Bedeutung als das Bruttorentenniveau. Schließlich kommt es darauf an, was unterm Strich<br />

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